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Bei mir ist es nicht so...
Bei mir ist es nicht so...
Der Junge muss nicht den ersten Schritt machen .. das ist heutzutage nicht unbedingt so
Im Halbjahr --> Nein
Am Schuljahresende --> Ja
Du hast ein Halbjahr Zeit um dich zu bessern --> nutz die Zeit und lern
Die Aufbewahrungsfrist von Handelsbriefen beträgt sechs Jahre (§ 257 Abs. 4 HGB) und beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in welchem der Handelsbrief empfangen oder abgesandt worden ist (§ 257 Abs. 5 HGB). Das gilt auch entsprechend für die anderen Kommunikationsformen.
entnommen aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Handelsbrief
Dabei beachten:
noch in Form (also reitbar, noch gesund etc)
wofür benötigt.
Ein Handelsgeschäft ist betroffen, wenn ein Schriftstück seine Vorbereitung, seinen Abschluß, seine Durchführung oder seine Rückgängigmachung zum Gegenstand hat. Zu den empfangenen Handelsbriefen gehören insbesondere
entnommen aus http://www.wer-weiss-was.de/existenzgruendung/handelsbriefe-was-genau-ist-das