Was würde passieren wenn man vorübergehend in eine 2. Partei eintritt und dann wieder austritt?
In Deutschland
4 Antworten
Zunächst nichts... außer dass Du Dir beweist nicht zu wissen was Du wirklich willst.
Es steht Dir allerdings frei JEDER Partei beizutreten ...
... und auch wieder auszutreten.
.
Die Einzigen die das verhindern könnten, wären die jeweiligen Parteien, indem sie Dir eine Mitgliedschaft verweigern würden.
Aber ...
... je nachdem, in welcher Partei Du Mitglied warst/bist, könntest Du ins Visier des Verfassungsschutzes kommen.
Da es nicht explizit genannt wurde, muss ich Weiteres auch nicht grundsätzlich ausschließen.
Bei den meisten Parteien, muss man ehemalige oder bestehende Mitgliedschaften mitteilen bzw. sie ausschließen.
Sollte herauskommen, dass aktuelle oder vergangene Mitgliedschaften verschwieigen wurden, kann je nach Satzung der Parteiausschluss angestrengt werden.
Grundsätzlich ist die Mitgliedschaft in mehreren Parteien in den Satzungen der meisten Parteien ausgeschlossen. Bei "nur kurz und wieder weg" kommt es darauf an ob es überhaupt bemerkt wird.
https://de.wikipedia.org/wiki/Parteiwechsel_(Politik)#Doppelmitgliedschaft_in_mehreren_Parteien
Sehr wenig. Gegebenheiten verstößt es gegen die Satzungen der Parteien.
Es geht wohl ums Rechtliche. Bei den meisten Parteien muss man zuerst eine Mitgliedschaft in einer anderen Partei ausschließen, um Mitglied zu werden.