Was will der Vermieter mit Vollmacht von Nachbarhaus Mietern machen?

HermanCherusker  20.06.2024, 00:32

Wie kann die andere Wohnung gegenüber liegen, wenn 2 Wohnungen an deiner Wand angrenzen?

Thomas91858 
Beitragsersteller
 20.06.2024, 00:34

Es ist altbau und es hat hohe Decken die fenster Grenzen an melne Fenster , 1 og hört bestimmt , aber 2 og ob die von fußhöhr Lärm wahrnehmen kann sein sicher bin ich nicht

2 Antworten

Was will der Vermieter mit Vollmacht von Nachbarhaus Mietern machen?

Das geht dich überhaupt nichts an.


Thomas91858 
Beitragsersteller
 20.06.2024, 00:31

Wieso den ich mache mir sorgen ob die sich beschwert haben wenn ja warum erst jetzt ?

ich dachte dort schläft niemand und ich kann beliebieg Musik hören oder Nachrichten , niemand hat sich bei mir beschwert , sonst würde ich es leiser machen

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HabSowiesoRecht  20.06.2024, 00:32
@Thomas91858

Weil es dich nichts angeht. Und wenn es dich doch etwas angeht, wirst du es früh genug erfahren.

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Nur weil die Nachbarn sich bislang noch nicht bei Dir selbst beschwert haben, heißt es noch lange nicht, dass sie sich nicht schon die ganze Zeit von Dir genervt fühlen von der zu lauten Musik etc., sondern vielleicht einfach nur gehofft haben, dass Du Dich noch besserst.

Da sich aber anscheinend nichts daran geändert hat, sondern Du die ganze Zeit offenbar weiterhin Lärm verursacht hast, haben sie sich womöglich mit der Ankündigung einer Mietminderung an ihren eigenen Vermieter gewendet, der sich wiederum an Deinen Vermieter gewandt hat, um ggf. Schadensersatz fordern zu können.

Dein Vermieter lässt sich daher wahrscheinlich nun noch mal Infos von den benachbarten Mietern selbst geben, um womöglich diesbezüglich gegen Dich vorgehen zu können.

Also rechne damit, dass Du in Kürze in dieser Sache was von Deinem Vermieter hörst bzw. ein Schreiben kriegst, worin zumindest eine Unterlassung gefordert und auf mögliche Schadensersatzansprüche hingewiesen wird.

Zur Info, womit Du ggf. auch noch rechnen musst:

Lässt sich der Störer durch eine Abmahnung und auch durch eine mögliche Unterlassungsklage nicht beeindrucken, können Sie das Mietverhältnis gemäß § 569 Absatz 2 BGB fristlos kündigen. Darüber hinaus haben Sie unter Umständen sogar ein Recht auf Schadenersatz.

(Auszug aus https://objego.de/blog/mieter-meldet-ruhestoerung/)

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen