Was, wenn beim Kellnern Tisch abhaut ohne Bezahlung?

1 Antwort

Eigentlich ist nicht bezahlen, und einfach abhauen, umgangssprachlich Mundraub. Mundraub als Paragrafen gibt es aber nicht mehr, sondern dazu zählt heute Diebstahl. Hab ich mal im Fernsehen gesehen/ gehört.

Normal müsste dies bei der Polizei angezeigt werden.

Den Betrag vom Mitarbeiter einziehen, ... ist natürlich eine sehr einfache Art der Problemlösung deines Arbeitgebers. Ich würde mich mal von einem Anwalt beraten lassen.