Was verändert ein Kirchenaustritt?

10 Antworten

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Den Austritt mußt Du beim Einwohnermeldeamt erklären und in der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Wenn Du bereits auf Karte arbeitest kann es ein-zwei Monate dauern bis die steuerlichen Vorteile greifen. Den Arbeitgeber solltest Du dann formlos informieren, der kontrolliert die Angaben auf der Lohnsteuerkarte nicht auf Richtigkeit. Deine Beisetzung wird auf einem Kommunalen Friedhof stattfinden (die meisten Friedhöfe gehören den Kommunen), eine Trauung ist eh nur standesamtlich gültig. Ein kirchliches Fest ist meist gegen Honorar möglich. Ein späterer wieder Eintritt auch. Einen Arbeitsplatz in einer kirchlichen Einrichtung zu finden kann schwierig werden.

Du gehst einfach zum Amtsgericht, ggf. auch zum Bürgerbüro, google mal, wie das in deiner Stadt ist. Der Austritt gilt mit sofortiger Wirkung.

Weitere Folgen hat das für dich nciht, natürlich darfst du eine Kirche noch betreten, kirchlich heiraten allerdings nicht; doch warum sollte das jemand wollen, der ausgetreten ist? Bei deiner Beerdigung hält dann auch kein Pfarrer eine Rede, das kann ja auch jemand anders übernehmen.

Du schreibst eine Austrittserklärung. Diese gibst du in dein zuständiges Standesamt ab. Dort bekommst du eine Bestätigung. Entweder leiten die es ans Bürgeramt weiter oder du musst selbst hin. Denn auf deiner elektronischen Lohnsteuerkarte muss dies vermerkt werden, da dir dann keine Kirchensteuer mehr abgezogen wird.

Nachteile für dich: du kannst nicht getauft werden, kirchlich heiraten...

Kannst doch aber später wieder eintreten, wenn du magst.

In meinem Fall hatt es nichts verändert. Ausser einem "schlechten Gewissen"-Brief und das ich mir die Kirchensteuer sparen kann. Du musst einfach im klaren Sein, dass deine Kinder nicht konfirmiert werden... Resp. getauft. Aber falls dir dies nicht wichtig ist oder dies bereits geschah hast Du ja nichts zu verlieren. Aufnehmen werden Sie dich immer wieder (das Geld kann immer gebraucht werden).


Thjorven 
Beitragsersteller
 10.07.2012, 08:02

Sie würden mein Kind nicht taufen, selbst wenn beispielsweise der Vater des Kindes in der Kirche wäre?

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KaeteK  10.07.2012, 09:02
@Thjorven

Wenn das Kind zum Glauben kommt, kann es sich taufen lassen. So habe ich das gehandhabt.

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Kajjo  17.10.2012, 14:34
@Thjorven

Doch klar, wenn der Vater in der Kirche wäre, würde das Kind auch getauft werden.

Aber warum würdest Du ein Kind taufen lassen wollen, wenn Du gar nicht gläubig bist? Das widerspricht sich doch. Die Taufe ist absolut überflüssig, wenn man nicht an Gott glaubt. Eine schöne Feier zur Geburt kannst Du auch so machen.

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Was sich nach dem Kirchenaustritt ändert ist erst einmal das Dir zur Verfuegung stehende Netto-Einkommen. Du bekommst kein Hausverbot in der Kirche, und bist dort sicherlich auch zukuenftig herzlichst willkommen. Nur auf Dienstleistungen, die nur fuer Dich erfolgen sollen (wie Taufe, Hochzeit, Beerdigungsansprache) musst Du dann zukuenftig verzichten. Wie Du austreten kannst haengt von Deinem Wohort (Bundesland) ab, Amtsgericht Kirche oder Standesamt. Alles weitere auf folgender Seite: http://www.kirchenaustritt.de