Was tun, wenn der Vermieter keine Vertretung hat?

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Grundsätzlich ist ja der Vermieter für die Beseitigung von Mängeln verantwortlich; dem Vermieter ist im Regelfall eine angemessene Frist zur Beseitigung zu geben, innerhalb der der Mangel beseitigt werden muss,

anderenfalls ist der Mieter berechtigt, einen Handwerker zu beauftragten; allerdings ist er dann als Auftraggeber des Handwerker gegenüber diesem auch zahlungspflichtig und kann ihn nicht an den Vermieter verweisen;

der Mieter muss dann gegenüber dem Vermieter die Rechnung geltend machen;

in einem Notfall (zB Wasserrohrbruch oder sonstiger Schaden, dessen Beseitigung keinen Aufschub duldet) ist zwar auch der Vermieter zu verständigen, jedoch ist der Mieter bei einem unabwendbaren Schadensereignis auch berechtigt, eine Ersatzvornahme durchzuführen; (eine email-Erreichbarkeit hilft herzlich wenig, wenn das Wasser durch die Decke läuft)

Im Notfall wählen Sei 110 oder 112 - alles Übrige können Sie bei Bedarf selber richten.

Was soll denn passieren ?

Er ist erreichbar- das reicht doch.

Wenn du von den Unwettern betroffen bist, wird er schon von alleine Heim kommen.

Ansonsten kann alles so geregelt werden.

Nichts, es sei denn, im Mietvertrag hast Du etwas zu diesem Thema vereinbart.

Was steht denn in der Urkunde?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Mutlu396 
Beitragsersteller
 18.07.2021, 16:29

Im Mietvertrag steht, dass da keine Vertretung da wäre. Ich hatte damals aber nicht geahnt, dass die mal so lange weg bleibt.

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schleudermaxe  18.07.2021, 19:36
@Mutlu396

Dann ist doch alles gut, Krankheit und Urlaub hat ein Vermieter nicht zu haben, oder ist nicht so wichtig.

Ich bezahle extra höhere Miete, damit er rund um die Uhr für mich da ist, fällt also weg.

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Mutlu396 
Beitragsersteller
 18.07.2021, 19:46
@schleudermaxe

Was laberst du da? Wer redet von einer Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit? Wenn du nicht helfen kannst, sei wenigstens still.

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