Was tun, wenn der Vermieter keine Vertretung hat?
Unsere derzeitige Vermieterin macht es sich ziemlich einfach: Sie ist für fast 2 Monate im Ausland und es gibt keine Vertretung. Erreichbar ist sie nur per E-Mail. Was tut man nun bei einem Notfall? Kann man da was in Rechnung stellen, falls was passiert?
Auch im Mietvertrag ist keine Vertretung angegeben.
4 Antworten
Grundsätzlich ist ja der Vermieter für die Beseitigung von Mängeln verantwortlich; dem Vermieter ist im Regelfall eine angemessene Frist zur Beseitigung zu geben, innerhalb der der Mangel beseitigt werden muss,
anderenfalls ist der Mieter berechtigt, einen Handwerker zu beauftragten; allerdings ist er dann als Auftraggeber des Handwerker gegenüber diesem auch zahlungspflichtig und kann ihn nicht an den Vermieter verweisen;
der Mieter muss dann gegenüber dem Vermieter die Rechnung geltend machen;
in einem Notfall (zB Wasserrohrbruch oder sonstiger Schaden, dessen Beseitigung keinen Aufschub duldet) ist zwar auch der Vermieter zu verständigen, jedoch ist der Mieter bei einem unabwendbaren Schadensereignis auch berechtigt, eine Ersatzvornahme durchzuführen; (eine email-Erreichbarkeit hilft herzlich wenig, wenn das Wasser durch die Decke läuft)
Im Notfall wählen Sei 110 oder 112 - alles Übrige können Sie bei Bedarf selber richten.
Was soll denn passieren ?
Er ist erreichbar- das reicht doch.
Wenn du von den Unwettern betroffen bist, wird er schon von alleine Heim kommen.
Ansonsten kann alles so geregelt werden.
Nichts, es sei denn, im Mietvertrag hast Du etwas zu diesem Thema vereinbart.
Was steht denn in der Urkunde?
Dann ist doch alles gut, Krankheit und Urlaub hat ein Vermieter nicht zu haben, oder ist nicht so wichtig.
Ich bezahle extra höhere Miete, damit er rund um die Uhr für mich da ist, fällt also weg.
Was laberst du da? Wer redet von einer Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit? Wenn du nicht helfen kannst, sei wenigstens still.
Im Mietvertrag steht, dass da keine Vertretung da wäre. Ich hatte damals aber nicht geahnt, dass die mal so lange weg bleibt.