Was tun, wenn der Mieter mit Mieterhöhung nicht einverstanden ist?

7 Antworten

Ein Vermieter hat keinen diesbezüglichen Anspruch, dass ihm mitgeteilt wird, dass ein Mieter zwischenzeitlich Kunde beim Jobcenter ist.

Allerdings ist dieser Fakt, auch hinsichtlich der von Dir begehrten Mieterhöhung, irrelevant - speziell dann, wenn sich die geforderte Mieterhöhung im Rahmen gesetzlicher Vorgaben - sprich Kappungsgrenze bzw. dem geltenden Mietspiegel bewegt.

Das JC könnte zukünftig von Deinem Mieter max. fordern sich eine Wohnung innerhalb der Angemessenheitsgrenze zu suchen.

Nach Ablauf der Zustimmungsfrist musst du Klage auf zustimung erheben.wenn der Mieter bis dato nicht zugestimmt hat

Er muß Dich nicht darüber informieren.

Die Miete kannst Du jedoch grundsätzlich erhöhen.

Das ist das Problem des Mieters.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Der Mieter muss Dich nicht informieren, dass er jetzt "Jobcenter-Kunde" ist.

Trotzdem darfst Du auch im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die Miete erhöhen.

Wie der Mieter dann die Miete stemmt, ist nicht Dein Problem.

Woher der Mieter das Geld für die Miete bekommt geht dich nichts an.

Wenn das Mieterhöhungsverlangen korrekt ist kannst Du den Mieter auf Zustimmung verklagen. Binnen 3 Monate nachdem die erhöhte Miete zu zahlen ist.