Was tun wenn der Handy Anbieter die eigentlich gültige Gewährleistung ablehnt?
Vor einem Jahr habe ich mir bei 1&1 das iPhone 15 Pro mit Vertrag geholt.
vor circa vier Wochen ließ sich das Handy von jetzt auf gleich nicht mehr laden, zeigte an Akkukapazität, 0 % zudem geht es alle 30 Sekunden aus und dann von selbst wieder an.
habe dann bei Apple selbst angerufen die haben eine Ferndiagnose erstellt und das Handy hat einen Fehler angezeigt. Da ich das Handy aber leider schon ein bisschen über ein Jahr habe greift die Apple Garantie nicht mehr. Daraufhin haben sie gesagt mein Anbieter muss sich wegen der 24 Monate Gewährleistung darum kümmern.
Ich habe das iPhone einschicken lassen und bekam gestern einen Kostenvoranschlag von 880 € mit der Begründung es sei ja bereits ein unsachgemäßer Reparaturversuch gemacht worden. (Also mir wird praktisch unterstellt ich habe das Handy aufgemacht und rumgepfuscht)
was kann ich tun? Muss ich wegen so einer Scheiße jetzt wirklich zum Anwalt gehen? Frage ich mich…
2 Antworten
Muss ich wegen so einer Scheiße jetzt wirklich zum Anwalt gehen?
Es ist fraglich ob der helfen könnte. Die Gewährleistung gilt für Mängel die schon bei der Übergabe vorhanden waren. Nach 12 Monaten kehrt sich die Beweislast um. D.h. Du musst beweisen dass der Mangel schon bestand als Du das Phone bekommen hast.
Eben. Der Händler muss 24 Monate lang für Mängel haften die schon bei der Übergabe bestanden. In den ersten 12 Monaten liegt die Beweispflicht beim Händler, danach beim Kunden. Dass dieser einen Mangel erst nach über 12 Monaten bemerkt ist doch sehr fraglich.
Naja wenn der Mängel früher aufgetreten wäre bzw früher bemerkt worden wäre hätte ich das Handy ja auch wie gewohnt einschicken lassen wieso sollte ich selbst rumpfuschen wenn ich Gewährleistung habe. Das Handy war im Januar genau 12 Monate alt
Die Aussage von Apple ist falsch. Ja, Du hast 24 Monate Gewährleistung, aber sobald das erste Jahr verstrichen ist, musst Du beweisen, dass der Fehler schon bei Übergabe des Gerätes vorlag (Beweislastumkehr).
Laut Deiner Aussage hast Du das Gerät länger als ein Jahr. Dann musst Du beweisen.
Kannst Du nicht? Dann darfst Du eine Reparatur zahlen.
Wie soll man einen Hardware Fehler oder Ähnliches beweisen das der schon vorlag …