Was tun bei möglichem Vandalismus gegen meine Plakatwerbung ?
Hallo zusammen,
ich habe bei Plakatverkauft.de eine Plakatwerbung bestellt. Die Werbung ist für ein Event, das mir am Herzen liegt, hat also privaten Zwecke.
Das Plakat sollte heute oder morgen im Zwischengeschoss einer U-Bahn Station plakatiert werden. Heute war ich vor Ort und “zum Glück” hängt mein Plakat noch nicht dort. Denn ich musste feststellen, dass ALLE aktuell hängenden Plakate anscheinend mit weißen Buchstaben beschmiert worden sind? Also da wo mein Plakat dann auch stehen wird. Das wird ja keine Markierung sein von dem, der die Plakate beklebt, oder ? Bilder Siehe Anhang.
Habe ich ein Recht auf Ersatz also ein neues Plakat, wenn im worst case sowas auch meinem Plakat passiert also vorsätzliches Vandalismus durch Dritte ?
Ich habe vor, Bilder von meinem Plakat zu machen... Das ist eigentlich auch ein Hauptziel von der ganzen Kampagne. Deshalb mache ich mir diese Gedanken, was wäre wenn. Ich kann schlecht den ganzen Tag dort hinsetzen und warten bis mein Plakat hängt. :(
Danke euch
2 Antworten
Habe ich ein Recht auf Ersatz also ein neues Plakat, wenn im worst case sowas auch meinem Plakat passiert also vorsätzliches Vandalismus durch Dritte ?
Theoretisch schon. Und zwar von den Vandalen. Nicht aber von der Agentur, die die Plakate aufhängt.
Vielleicht kannst Du in Erfahrung bringen, wann es geklebt wird und dann gleich vor Ort sein. Wenn es Dir um die Bilder geht, dann ist eine kleine Fotostrecke mit den einzelnen Teilen des Plakats sicher ganz lustig.
Also, dann sind die ganz schlecht organisiert. zumal das Datum für so eine Hängung eigentlich fix ist. Das ist ja nach Dekaden abgerechnet, da kann man nicht einen Tag früher oder später hängen. Komischer Laden.
Plakatieren im Zwischengeschoß einer U-Bahnstation: Schon mal den Objektverantwortlichen (zum Beispiel den Verkehrsbetreiber des U-Bahnhofs bzw. zuständige Gemeinde/Kommune) nach einer Genehmigung zum Plakatieren gefragt? Anderenfalls wäre dies ungenehmigtes/wildes Plakatieren. Entsprechend Geschädigte hätten m.E. dann das Recht derartige Plakate kostenpflichtig für den Plakatverantwortlichen wieder zu entfernen.
Lies bitte meine Frage nochmal genau durch, wenn du die dann richtig beantworten willst.
Das ist eine gezielte Plakatkampange, die dann an der vorgeschriebenen Stelle beklebt wird, das geht auch über den entsprechenden Anbieter, der mit der Verkehrsgesellschaft zusammen arbeitet. Ich habe auch dafür nicht wenig Geld bezahlt und hat definitiv mit wildes plakatieren zu tun!
@ Fragesteller und "tinalisatina" Lest bitte beide die gestellte Frage durch: Mit KEINEM Wort steht auch nur sinngemäß da, daß eine Genehmigung vorliegt. Es ist nur u.a. etwas von einer Kampagne, einer Werbung für ein privates Event etc.. zu lesen PUNKT!
#Jobrand. Es ist nunmal so, dass man sich erst mal an die Dinge halten sollte, die in der Frage stehen und nicht irgendwas reininterpretieren.
Ansonsten wären die Indizien dafür, dass es eine legale Plakatierung sind:
- Die Bilder
- Der Hinweise auf Plakatverkauft.de
-
Wo deuten auch nur ANSATZWEISE die Bilder und Hinweise auf Plakatverkauft.de auf eine evtl. bestehende Genehmigung hin? Das begründest du bitte mal ein bischen näher. Jeder kann Bilder posten und Plakatverkauft.de mit Plakataktionen beauftragen.
Aber das ist ausschließlich dein Problem ob eine Genehmigung für dein Vorhaben vorliegt oder nicht. Nur hinterfrage ich Dinge systematisch und lasse mich nicht mit "oberflächlichen Antworten" so einfach abspeisen/ruhig stellen. Was du allein mit deiner Antwort mir gegenüber versuchst zu unterstellen "ich würde einfach so etwas irgendwo hinein interpretieren".
Ich sag mal so: Wenn Du keine Ahnung hast vom "Plakatiergeschäft", dann schreib einfach keine Antworten zu Fragen, die das Thema betreffen.
Beispiel Bundesland BW Stichwort "Sondernutzungserlaubnis" wobei es sich lt. meiner Info in allen anderen Bundesländern ähnlich für öffentliche Flächen - so u.a. auch besagtes Zwischengeschoß einer U-Bahnstation - verhält.
https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/6000801
Ohne Genehmigung - nämlich besagter Sondernutzungserlaubnis - macht sich der "Plakatkleber" bzw. Plakatierer u.a. der Sachbeschädigung lt. §303StGB strafbar. Querverweis hierzu u.a. auf
https://rechtsanwaeltin-pahl.de/haeufige_fragen/strafrecht/wildes_plakatieren.html
Soviel zum Punkt "ich hätte keine Ahnung vom Plakatiergeschäft". Wer hier tatsächlich keine Ahnung vom Gesamtthema zu haben scheint und sich mit dem vergeblichen Versuch
"andere GF-Nutzer in seinem Sinne zurecht weisen zu wollen, wo diese was wann zu antworten/kommentieren zu haben"
selbst disqualifiziert, lasse ich in deinem Interesse besser unbeantwortet...womit ich auch diese Diskussion beende (mit deinem persönlichen GF-Profil und dem Expertenthema Recht ist es wohl nicht so weit her...)
Soviel zum Punkt "ich hätte keine Ahnung vom Plakatiergeschäft".
Hast Du wirklich nicht.
womit ich auch diese Diskussion beende
Die gute Nachricht.
Das "Z" ist das Symbol der russischen Angreifer in der Ukraine!
Danke, ja an sich eine gute Idee. Ich habe bei der Agentur nachgefragt und sie konnten mir auch keinen genauen Zeitpunkt nennen außer heute, morgen oder es kann auch übermorgen sein, jeweils von 0-24 Uhr, was jetzt nicht wirklich hilfreich ist…