Was tun bei Auszug ohne neue Wohnung (Meldepflicht)?

6 Antworten

ich bin nach dem Tod meiner Mutter mit 16 aus der Wohnung meiner Mutter ausgezogen. Ich bin zur Gemeinde gegangen, habe meinen Auszug gemeldet und bekam dann eine ummeldebescheinigung. In dem stand dann halt nicht die neue Adresse, sondern dass ich wohnungslos bin. Das hab ich dann mit einer beglaubigten Kopie meines Ausweises an die GEZ geschickt, und ich war abgemeldet. Alles andere macht die GEZ selbst, weil die dann monatlich bei der Gemeinde anfragen, wo ich zuletzt gewohnt habe, ob sie was neues wegen einer Neuanmeldungen wissen. Mich können sie ja nicht direkt anschreiben.

denn ich bräuchte ja eine Vermieterbescheinigung o.ä.

Du brauchst die Wohnungsgeberbestätigung.

Wenn Du zu einem Freund ziehst ist der der Wohnungsgeber und muß dir die Bescheinigung ausstellen.


Escobarq 
Fragesteller
 28.03.2020, 10:10

Danke, damit geh ich dann zu meinem Bürgeramt und melde mich ab oder wie?

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anitari  28.03.2020, 10:19
@Escobarq

Damit meldest Du dich beim Bürgeramt an. Die Abmeldung am ehemaligen Wohnort geht automatisch.

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Hallo,

wenn du dich am neuen Ort nicht anmeldest, dann musst du weiter im Haus deiner Eltern angemeldet sein. Du brauchst ja einen Wohnsitz.


koofenix  28.03.2020, 09:44

Ein Wohnsitz ist in DE nicht zwingend notwendig. Allerdings darf man dann aber wirklich nicht irgendwo in einer Wohnung "sein".

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Fortuna1234  28.03.2020, 09:54
@koofenix

Doch, jeder braucht ein Wohnsitz. Selbst Obdachlose brauchen eine Meldeadresse (Krankenversicherung etc.).

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Diese Frage beantwortet Dir Dein zuständiges Meldeamt. Die sind meist sehr freundlich, auch am Telefon!

du zahlst doch da keine GEZ gebühr ! die zahlt der Haushalt der eltern -- keine Person


Escobarq 
Fragesteller
 28.03.2020, 10:07

Ich bin der einzige der hier gemeldet ist.

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Escobarq 
Fragesteller
 28.03.2020, 10:47
@Kuestenflieger

Ich weiß zwar nicht, was das mit Verhältnissen zu tun hat, dass ich alleine im Haus meiner Eltern wohne, aber ok👀🤦‍♂️😂

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Kuestenflieger  28.03.2020, 12:00
@Escobarq

Das ging aber so nicht aus der Frage hervor ! Leider . Erwähntest nur die Trennung !

Dann ist es immer noch so das nur für die Wohneinheit gezahlt wird .

Gebe als NEU die Geb-Nummer deines Freundes an !

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