Was soll man auf diese Frage antworten - Bundeswehr Psychologisches Gutachten?

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Ist halt eine offene Frage die nicht einfach mit einem Ja/nein oder in diesem Fall schießen, nicht schießen beantwortet werden kann.

Mit der Definition von Soldat (Soll ohne lange denken alles tun) und dem Mantra das man ja nur Befehle befolgt hat, reiht man sich vielleicht in die Reihe der Soldaten vor einem ein, aber heutzutage ist der Soldat ja ein Staatsbürger in Uniform, der eben auch selbstständig über Befehle nachdenken soll und unrechtmäßige Befehle auch nicht befolgen braucht.

Du kannst also sagen das du vielleicht schießen würdest, aber das es dir falsch vorkommt. Das du annimmst das dazu in der Ausbildung noch etwas gesagt wird, wie man sich dann verhalten soll.

Oder von vornherein eben nicht auf Frauen und Kinder zu schießen,

oder es auf die jeweilige Situation anpasst, ob sie bewaffnet sind, oder ob sie möglicherweise Sprengstoff bei sich haben.

Das du zuerst einen Warnschuss abgibst wenn dafür Zeit sein sollte, oder neben sie, damit sie stehen bleiben oder zurückgehen....

Du brauchst die "richtige" Antwort nicht zu wissen, dafür ist die Ausbildung da.
Sie wollen sehen wie du an die Aufgabe herangehst, ob du formbar bist, oder eben ein schießwütiger Psychopat.

Auf die Gefahr hin, nicht genommen zu werden: "Nein, ich schieße nicht! Diese Situation kann mit dem Befehl nicht gemeint gewesen sein, denn das wäre ein Kriegsverbrechen!". Der Anstand steht über dem Befehl!

Und während des Wehrdienstes wurde mir beigebracht, dass man offensichtlich illegale Befehle nicht ausführen darf!

Nein, da darfst du nicht schiessen. Es gibt ein Kriegsrecht, das über dem Befehl steht. Ausserdem sieht das stark danach aus, als hätte der Befehlsgeber diesen Fall nicht erwartet. Es macht schlicht keinen Sinn, auf eine unbewaffnete Frau und ein Kind zu schiessen.


ntechde  03.06.2024, 13:10

So ist es!

Nein. Soldaten der Bundeswehr sind keine willenlosen Befehlsempfänger.

Es gibt drei Arten von befehlen:

  1. Verbindliche befehle. Das sind Befehle, die einen Dienstlichen Zweck erfüllen, deren Erfüllung keine Straftat darstellt und die dem Soldaten zumutbar sind (einem Soldaten der kein ausgebildeter Richtschütze ist zu befehlen, die Kanone eines Leopard 2 zu bedienen wäre zum Beispiel unzumutbar) sind verbindlich. Diese Befehle MÜSSEN ausgeführt werden. Dazu gehören übrigens auch rechtswidrige Befehle, solange sie nicht das begehen einer Straftat beinhalten. Tust du es nicht, machst du dich des Ungehorsams oder sogar der Befehlsverweigerung strafbar.
  2. Befehle, die keinen Dienstlichen Zweck haben, Befehle die gegen die Menschenwürde verstoßen oder die für dich oder deine Kameraden den Tod bedeuten darfst du ausführen, musst es aber nicht. Du machst dich durch das ausführen nicht strafbar, durch das nicht-ausführen ebenso wenig.
  3. Unverbindliche Befehle. Befehle die zum Begehen einer Straftat nach deutschem Recht, Verstoß gegen das allgemeine Völkerrecht, zur Vorbereitung oder Durchführung eines Angriffskriegs oder eines Staatsstreiches gegen die BRD aufrufen sind unverbindlich. Hier ist es egal ob der Befehl einen dienstlichen Zweck hat. Unverbindliche Befehle DARFST du nicht ausführen. Tust du es doch, machst du dich strafbar.

Das schießen auf nicht-Kombattanten (also z.B. unbewaffnete Frauen und Kinder) ist ein Kriegsverbrechen und schwerer Völkerrechtsbruch, fällt also in Kategorie Nummer drei. Diesen Befehl darfst du auf keinen Fall ausführen, sonst machst du dich strafbar.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Aktiver Soldat