was sind transferleistungen?
gehört kindergeld hierzu und kindervorschuss finde nichts sinnvolles im netz
2 Antworten
Es wird erklärt, was unter Transferleistungen grundsätzlich verstanden wird. Die Aufzählung im Antrag entspricht somit grundsätzlich dem Gesetzestext nach Paragraph 7 Abs. 1 WoGG.
Somit gehört Kindergeld und Unterhaltsvorschuss (ich vermute zumindest, dass du das mit Kindervorschuss meinst) nicht dazu.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Arbeitsamt, Jobcenter, Ausbildung & Ausbildungsplatz
in wiki wird Kindergeld aufgezählt, das wird in dem formular später nochmal bei Einkünfte aufgeführt, Sinn ? vor allem steht da wer Transferleistungen bekommt bekmomt wahrscheinilch kein wohngeld, aber jedes kind bekommt kindergeld = 0 Sinn