was sind jetzt genau die generalstände?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Gesellschaft war damals in Stände unterteilt. Die Generalstände („États généraux“) waren die Gesamtheit der Vertreter der drei Stände Klerus (Geistliche), Adel und Dritter Stand (Tiers État). Sie konnten beraten und Beschlüssen zustimmen. Generalstände sind eine allgemeine Ständeversammlung (landesweit, also für ganz Frankreich), im Unterschied zu nur auf einzelne Provinzen Frankreichs bezogenen Provinzständen.

In Frankreich sind Generalstände zum ersten Mal 1302 einberufen worden. Seit 1484 fanden die Wahlen zu den Generalständen getrennt im Rahmen der drei Stände statt. Die Wahlordnung vom 24. Januar 1789 legte ein kompliziertes Verfahren fest, bei dem innerhalb der Stände Vertreter gewählt wurden. Vertreter des Dritten Standes wurden in einem bis zu dreistufigen Verfahren gewählt. Wahlrecht hatte jeder Franzose, der älter als 25 Jahre war, einen festen Wohnsitz hatte und in die Steuerliste eingeschrieben war (Edna Lemay, Generalstände. In: Helmut Reinalter (Hg.), Lexikon zum Aufgeklärten Absolutismus in Europa : Herrscher - Denker – Sachbegriffe. Wien ; Köln ; Weimar : Böhlau, 2005 (UTB : Geschichte ; 8316), S. 275 – 277).

Am 8. August 1788 wurde vom König und seiner Regierung entschieden, die Generalstände einzuberufen. Die Wahlen zu den Generalständen begannen am 24. Januar 1789, sie traten am 5. Mai 1789 zusammen.

Das Parlament von Paris und andere Parlamente in Frankreich zu dieser Zeit  („Parlements“) waren Gerichtshöfe auf ständischer Grundlage mit einer Vormacht des Adels.

In Frankreich gab es große Finanzschwierigkeiten des Staates, der wegen gewaltig angestiegener und zunehmender Verschuldung dicht vor dem Bankrott stand. Die privilegieren Stände Adel und Klerus waren aber kaum bereit auf Steuerprivilegien zumindest ein Stück weit zu verzichten, wie es Pläne der Regierung vorsahen. Auch eine 1787 nach Versailles einberufene Notabelnversammlung (Aristokraten, Kleriker, geadelte Bürger) verweigerte die Zustimmung. Die Parlamente setzten diesen Widerstand fort. Es hat eine antiabsolutistische Adelsrevolte stattgefunden. Die Adligen in den Parlamenten erhofften sich von Generalständen ein möglichst großes Festhalten an ihren alten Rechten und eine Einschränkung des Absolutismus. Sie forderten ein Vorgehen nach der „gewohnten Ordnung" (wie zuletzt 1614). Alle drei Stände sollten gleich viele Abgeordnete stellen, die Abstimmung nach Ständen geschehen. Die privilegierten Stände Adel und Klerus hätten dabei zusammen eine gesicherte Mehrheit gehabt (2 : 1). Der Dritte Stand (Tiers État) verlangte die Verdopplung seiner Vertreter und eine Abstimmung nach Köpfen.

König Ludwig (Louis) XVI. und seine Regierung entschieden sich (nach Beratung im Staatsrat/Kronrat) am 27. Dezember 1788 für eine Kompromisslösung, die Anzahl der Vertreter des Dritten Standes zu verdoppeln, aber die Frage der Art der Abstimmung offen zu lassen und den Ständen zu überlassen.

Der König und seine Minister wollten einerseits nicht Adel und Klerus gegen sich aufbringen und nicht die Ständegesellschaft nicht abschaffen, andererseits beim Volk und der öffentliche Meinung keine scharfe Empörung hervorrufen und ihre Wünsche einbeziehen. Bei der Einberufung der Generalstände dachten sie an eine Unterstützung, um die Finanzschwierigkeiten des Staates zu bewältigen.

Büchern über die Französische Revolution enthalten Erklärungen im Zusammenhang, z. B.:

Hans-Ulrich Thamer, Die Französische Revolution. 3. Auflage, Original-Ausgabe. München : Beck, 2009 (Beck'sche Reihe : C.-H.-Beck-Wissen ; 2347), S. 20 – 27

Ernst Schulin, Die Französische Revolution. 4., überarbeitete Auflage. München : Beck, 2004 (Beck's historische Bibliothek), S. 60 – 70

S. 61: „Die Generalstände [… ] waren seit 1614 nicht mehr einberufen worden. Sie hatten, wie alle kontinentalen Ständeversammlungen im Zuge des Absolutismus an Einfluß verloren, nachdem in Frankreich Ende des 16. Jahrhunderts noch einmal eine Machtzunahme zu verzeichnen war: aber das war damals im Zeitalter der konfessionellen Kämpfe geschehen und gerade dagegen wurde der Absolutismus stark. Diese Entwicklung vollzog sich, während sich in England im 17. Jahrhundert gerade durch den Bürgerkrieg das Parlament durchsetzte. Das englische Parlament hatte aber seit jeher eine günstigere Stellung, als sie die Verhältnisse in Frankreich boten. Gesetzgebungs- und Steuerbewilligungsrechte waren in England an eine Institution gebunden, während es hier in Frankreich eine Spaltung gab: die legislativen (zusammen mit den juristischen) Befugnissen lagen in den verschiedenen Parlamenten, die Steuerfragen und die «allgemeine Beratung» lagen bei den drei Ständen. So war es relativ leicht, die eine Institution  zur Gesetzes-Registrierung zu verharmlosen, die andere dadurch zu schwächen, daß die Hauptsteuern (z. B. die taille) ein für allemal gesichert wurden.“


Albrecht  02.05.2011, 22:52

Wolfgang Kruse, Die Französische Revolution. Paderborn , München : Wien ; Zürich : Schöningh, 2005 (UTB : Uni-Taschenbücher : Geschichte ; 2639), S. 16 – 18 und S. 224 – 225 (Glossar: Generalstände)

S. 16 – 17: „Der unmittelbare Anlaß für die Einberufung der Generalstände lag in der Finanzkrise des absolutistischen Staates. Bereits die großen Kriege der Jahrhundertmitte […] hatten die Monarchie an den Rand des Bankrotts gebracht und die Erhebung neuer Steuern zu einer Notwendigkeit gemacht. Davon sollten nun auch die bislang steuerbefreiten, privilegieren Stände des Adels und des Klerus betroffen sein, was ihren heftigen Widerstand hervorrief. […]. Die Durchsetzung erwies sich jedoch als schwieriges Unternehmen, denn die adlig dominieren parléments, die für die Inkraftsetzung zuständigen obersten Gerichtshöfe, verweigerten jede Kooperation und forderten die Einberufung der Generalstände, um unmittelbaren Einfluß auf die Finanzgesetzgebung zu gewinnen und die absolutistische Vormacht des Hofes brechen zu können.“

0

Durch die schwere Kriese rief Köng Ludwig XVI. in Frühjahr 1789 die Generalstände zur Verabschiedung neuer Steuergesetzte. Die Generalstände waren eine Volksvertretung aller drei Stände. Abgestimmt wurde nach Stimmblöcken und nicht nach Köpfen!!  ie Generalstände waren zulest vor 170 Jahren einberufen worden. Es galt als Zeichen, wie Ernst die Lage war.