Was sind die Aufgaben von Parteien?

1 Antwort

https://www.gesetze-im-internet.de/partg/__1.html

Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)
§ 1 Verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Parteien

(1) Die Parteien

sind ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlichen

demokratischen Grundordnung. Sie erfüllen mit ihrer freien, dauernden

Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes eine ihnen nach

dem Grundgesetz obliegende und von ihm verbürgte öffentliche Aufgabe.

(2)

Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes

auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie insbesondere

auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluß nehmen, die

politische Bildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der

Bürger am politischen Leben fördern, zur Übernahme öffentlicher

Verantwortung befähigte Bürger heranbilden, sich durch Aufstellung von

Bewerbern an den Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen, auf

die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluß nehmen,

die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozeß der

staatlichen Willensbildung einführen und für eine ständige lebendige

Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen sorgen.

(3) Die Parteien legen ihre Ziele in politischen Programmen nieder.

(4) Die Parteien verwenden ihre Mittel ausschließlich für die ihnen nach dem Grundgesetz und diesem Gesetz obliegenden Aufgaben.