Hallo zusammen,
Ich strebe in Zukunft an, einer beruflichen Tätigkeit im (nicht-europäischen) Ausland (der Schweiz) nachzugehen. Da ich schon eine geraume Zeit ehrenamtlich beim THW engagiert bin und mir diese Tätigkeit doch ziemlich am Herzen liegt, wollte ich mal nachfragen, ob jemand von euch weiß, wie es diesbezüglich mit der Freistellung aussieht. Es heißt ja immer, egal ob FW oder THW: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer für gewisse Tätigkeiten(=z.B. Einsätze) freizustellen. Ich gehe aber mal stark davon aus, dass diese Regelung nicht unbedingt für das Ausland gilt, erst recht nicht für das nicht-europäische-Ausland.
Hat jemand von euch diesbezüglich mehr Informationen oder gar Erfahrungen? Ist die Schweiz da vielleicht auch ein bisschen lockerer und stellt trotz nicht vorhandener Verpflichtung trotzdem frei? Ich denke ja mal, dass die finanzielle Entschädigung für den (ausländischen) Arbeitgeber dennoch kein Problem sein dürfte.
Vielen Dank im voraus,
MT