Was sage ich meinem Kind wenn es nach Papa fragt

7 Antworten

also da hast du mit deinem ex auch recht menschen ändern sich nie aber ich bin schon 14 und hab ende 2013 von mein vater die ganze wahrheit über meine mutter erfahren die sie mir und alle anderen jahrelang verschwiegen hat,die erste frage darüber wieso meine mutter nicht mehr mit ihm zusammen war,war als ich 5 war,da meinte er dass ich es erfahren sollte sobalt ich so weit bin.Natürlich wusste er dass ich es sowieso ürgendwann mal erfahren werde aber auf jeden fall nicht von meiner mutter.sie weiss auch gar nicht dass ich schon alles über ihre vergangenheit weiss

aber du solltest es deiner tochter mindestens wenn sie 14 ist sagen denn mit dem alter begreift man auch mehr als wenn man jünger ist ich hab schon die erfahrung gehabt und mein vater war erlich zu mir und hat mir die geschichte von anfang an alles erzählt und da wurde mir über meine mutter schon alles klar aber du solltest es deiner tochter auf jeden fall nicht verheimlichen denn wenn sie es später doch herraus kriegt dann hast du sozusagen für sie das vertrauen missbraucht denn meine mutter hat schon das vertrauen für mich missbraucht

mach nicht den selben fehler und sei ehrlich zu ihr ich wünsch dir viel glück dabei

LG nurana

Er hat die Vaterschaft nicht anerkannt und hat damit keinerlei Rechte. Wenn er dich belästigt wende dich an die Polizei und erstatte Anzeige.

was er dir angetan hat, ist bei der polizei sicherlich vermeldet und angezeigt. interessiert im hinblick auf das kind aber keinen menschen.

  1. das kind hat ein recht auf abstammung. dazu gehört es das der leibliche vater die vaterschaft anerkannt hat. wenn er dies nicht will, dann geht man zum jugendamt und meldet ihn dort als den vater und lässt diese einfordern das er anerkannt oder du wirst beauftragt zu klagen. dazu bist du gesetzlich verpflichtet und begehst mit der bemerkung vater unbekannt urkundenfälschung und machst dich strafbar.

  2. ohne vater in der geburtsurkunde bekommst du zukünftig keine leistungen nach dem unterhaltsvorschussgesetz mehr. dazu gibt es ein ganz frisches olg-urteil.

  3. kann er jederzeit zum jugendamt selbst gehen und die vaterschaft anerkennen, das gemeinsame sorgerecht beantragen und umgang einfordern. verweigerst du dies, geht er auf deine kosten klagen.

also geh morgen zum jugendamt, erkläre die vaterschaft und sorge dafür das du für klare verhältnisse sorgst. das ist deine pflicht als elternteil. ob er das will, ob er zahlen will/kann oder keinen umgang möchte, dass sind dinge die dich nicht interessieren und die du abwartest bis er sie einfordert.


Menuett  09.09.2014, 15:09

Selbstverständlich bekommt ein Kind ohne Vater in der Urkunde Leistungen nach dem UVG.

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nanadann  09.09.2014, 15:35
@Menuett

nein es gibt ein neues oberlandesgerichtsurteil wonach disco-kindern - so werden kinder ohne angeblichen vater genannt - kein unterhaltsvorschuss mehr gezahlt werden soll.

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Lexagu 
Fragesteller
 10.09.2014, 02:57

Meine Pflicht ist erstmal dafür zu sorgen das es meinem Kind gut geht! Ich war beim Jugendamt und es ist mir freigestellt den Vater zu benennen. Der Herr vom Jugendamt sagte mir das ich das einklagen kann dann aber mit seinem umgangsrecht leben muss oder aber alles so belasse. Was nicht heißt das meine Tochter nicht wissen soll wer ihr Vater ist und wenn sie ihn irgendwann kennenlernen will so werde ich dies nicht verhindern aber ich werde es vorher auch nicht fördern. Mir geht es gar nicht um Geld weder von ihm noch von der unterhaltsvorschusskasse mir geht es einfach nur um Ruhe und Frieden für mein Kind und mich und vor allem um Sicherheit für uns und das ist mit diesem Mann nicht realistisch

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Lexagu 
Fragesteller
 10.09.2014, 03:00

Und es steht auch nirgendwo Vater unbekannt das war früher mal so. Es steht da wo der Vater eigentlich stünde einfach nichts und damit mache ich mich auch nicht strafbar

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nanadann  11.09.2014, 19:10
@Lexagu

das würde das jugendamt dir nicht sagen, dass du de vater nicht angeben musst. dazu bist du verpflichtet, alles andere ist personenstandsfälschung. dein kind hat zudem das recht auf abstammung und das ist die vateschaftsanerkennung.

du bist verpflichtet den umgang zu fördern, dass sind deine pflichten als mutter aus sorgerecht. es stand auch schon früher nichts drin bei vater, wird aber bezeichnet als vater unbekannt, da du es fälschlich so angegeben und mit deiner unterschrift versichert hast.

es ist auch nicht dein kind, sondern euer kind. für deine ruhe und deinen frieden, kannst du einen anwalt involvieren. ein kind hat das recht auf beide eltern. was machst du wenn die großeltern des kindes irgendwann kommen und umgang einfordern. auch die haben rechte.

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Sag ihr die Wahrheit. Du kannst ihr sowas nicht das ganze Leben lang vorenthalten, jedes Kind hat ein Recht darauf zu erfahren, wer die Eltern sind. Du musst ihr nicht alle Details erzählen, schon gar nicht in jungem Alter, aber wenn du sagst 'Papa möchte lieber alleine sein' reicht das

Sag ihr wie es ist, ihr habt euch nicht mehr verstanden und er hat dir weh getan. Deshalb habt ihr euch getrennt. Mehr braucht ein kleines Kind nicht zu wissen. Später kannst du dann auch mal mehr erzählen, sofern das Kind es wissen möchte und verkraftet.

Heute wachsen viele Kinder ohne Vater auf, so besonders ist das nicht.

Trotz allem herzlichen Glückwunsch!


nanadann  11.09.2014, 19:10

das ist manipulation eines kindes.

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