Was passiert, wenn man seinen Urlaub vorzeitig abbrechen muss, wie z.B. wie jetzt beim Erdbeben in Italien. Bekommt man das Geld erstattet?

7 Antworten

Wenn man Forderungen stellen möchte, muss man erst mal genau wissen, WAS man von WEM fordern will und auf welcher Rechtsgrundlage.

Also:
● Was genau willst du erstattet bekommen? (z.B. Hotelkosten, Fahrtkosten, Rücktransport, Schmerzensgeld,...)
● Von wem? (z.B. Reiseveranstalter, Versicherung,...)
● Welche Reiseversicherungen hast du abgeschlossen? (z.B. Reise-Krankenversicherung, Reiseabbruch-Versicherung,...)
● Wie ist deine Situation genau (Bist du verletzt, wurde dein Hotel beschädigt,..)

Grundsätzlich gilt allerdings, dass Ersatzansprüche im Falle von "Höherer Gewalt" ist, also z.B. Naturkatastrophen meistens ausgeschlossen sind.

Naturkatastrophen / Elementarschäden / Kriegsereignisse sind in vielen Fällen nicht versichert / versicherbar oder in den Zusagen von Reiseunternehmen ausdrücklich ausgeklammert. 

Kommt aber drauf an was für Kosten du gerne von wem erstattet hättest. 
Was für eine Versicherung hast du denn ? ADAC Schutzbrief, Reiserücktrittskosten ? .. Grundsätzlich gibts keine Allgemeinheit, die für alle Risiken des Lebens eintritt .. 

Deine Krankenversicherung wird die Behandlung von Verletzungen zahlen. 

Wenn ein Flug nicht stattfindet, wird die Gesellschaft wohl den Preis erstatten, wenn er aber mit 24h Verspätung stattfindet, kannst du aber keine Gutschrift verlanden wie bei normalen Verspätungen.

Wenn du an einer organsierten Reise teilnimmst, und dann fallen Besuchsziele aus .. höhere Gewalt, sicher keine Erstattung.  

Wenn du dein gebuchtes Hotel nicht erreichst, ist das wohl Dein Risiko, und falls Reiserücktrittskostenversicherung .. wahrscheinlich auch im Kleingedruckten kein Versicherungsfall.

Auf Kulanzbasis ist das möglich. Jedoch ist der Veranstalter für sowas in keinster Weise verantwortlich und ohne besondere Zusatzversicherungen die einen Abbruch in einem solchen Fall absichern würden gibt es keine Rückerstattung, auch nicht teilweise, falls die Reise bereits angetreten wurde.

Da wird der Reiseveranstalter höchstens aus Kulanz etwas erstatten oder dir sonst eine Entschädigung anbieten.

Rechtlich verpflichtet sind sie nicht denn das ist höhere Gewalt.

Ich war schon mal in der Situation
Du musst es rechtzeitig studieren

Bei deinen Anbieter anrufen. Oder im Reisebüro