Was passiert wenn man nicht meht nach hause möchte?

7 Antworten

Wenn man mit 14 sagt, man möchte nicht mehr nach Hause, dann darf das Jugendamt deine Freundin nicht einfach so nach Hause schicken.

Das Jugendamt wird auf alle Fälle die Eltern informieren und die kommen dann zu einem Gespräch, dort wird nach einer Lösung gesucht.

Relativ unmöglich bzw. unrealistisch ist die Tatsache, dass deine Freundin bei dir wohnen kann. Sie kommt entweder in ein Heim, in eine Pflegefamilie oder auch evtl. zu nahen Verwandten. Die Eltern haben für die Unterkunft grundsätzlich Mitspracherecht, je nachdem was eben zuhause vorgefallen ist. Sollte häusliche Gewalt oder anderweitige schlimme gravierende Dinge passiert sein, dann entscheidet das Jugendamt in Absprache mit der Jugendgerichtshilfe bzw. dem Familiengericht.

Ich weiß allerdings nicht, in welchem Bundesland du bist, das oben geschriebene ist zumindest in Bayern so. Und selbst da wird in allen Jugendämtern anders gearbeitet. 

So funktioniert Leben nicht. Ich lese aus den ersten Zeilen schon die Erwartungshaltung:

Da gehe ich jetzt hin und dann wird sich die Welt komplett verändern. 

Das Jugendamt hat Aufgaben die in Gesetzen beschrieben sind. Gebe mal bei Wikipedia den Begriff Jugendamt ein. Dann lese den Text genau durch, öffne auch alle Links im Text und lese sorgfältig. So wirst Du erfahren dass manche Maßnahme vorher vom Jugendamt zu ergreifen ist bevor eine minderjährige Person einen anderen Wohnort bekommt. Ausnahme ist natürlich Körperverletzung. 

Ich erachte es als äußerst sinnvoll wenn Deine Freundin erst mal am Montag hier um Rat fragt https://www.nummergegenkummer.de/cms/website.php Die Menschen dort sind sehr kompetent. Gut vorbereitet wird Deine Freundin bedeutend größere Erfolgschancen haben. Glaube mir. 

Und ja: Es geht uns hier nicht mal ein Staubkorn an wie die Umstände im Detail sind. 

Es ist sehr fein dass Du ihr zur Seite stehst. Bleibe dabei. 

Sie wird sofort in Obhut genommen, wenn sie das verlangt.

Das Jugendamt bringt sie dann unter.


blumenkanne  23.10.2015, 20:29

nein wird sie nicht. wenn die eltern die herausgabe verlangen, dann ist das jugendamt verpflichtet das kind an die personensorgeberechtigten herauszugeben und tut es auch. eine inobhutnahme passiert nur, wenn das kindeswohl so gefährdet ist, dass ein leben im elternhaus nicht mgl. ist.

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Ämh, also als erstes wird wohl ein Gespräch mit den Eltern gemacht, sie kann sicher nicht bei dir bleiben. Außerdem, hat sie mal mit ihren Eltern darüber geredet anstatt direkt zum jugendamt zu gehen?


NightmareWo4ld 
Fragesteller
 23.10.2015, 16:32

Ja, sie hatte mit ihren Eltern darüber geredet. Allerdings bringt das auch nichts und die beste Möglichkeit ist in diesem Fall zum Jugendamt zu gehen...

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as Aufenthaltsbestimmungsrecht Bestandteil des elterlichen Sorgerechtes, d.h. die Eltern können ihrer Tochter mit der Polizei suchen  und zurückbringen lassen... zivilrechtlich gegen Deine Eltern vorgehen oder gegen Dich auch ein Kontaktverbot erwirken , kommt auf Dein Alter an 

beim JA wird erstmal alles versucht das Verhältnis zwischen Kind u. Eltern wieder hinzukriegen .. evtl. mit einer Fam.therapie


Menuett  23.10.2015, 18:56

Nein, wenn das Kind verlangt, nicht mehr nach Hause zu gehen, dann muß das Jugendamt das Kind erstmal in Obhut nehmen.

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