Was passiert wenn man das 1. mit einem Mofa schwarzfährt und erwischt wird?

2 Antworten

Bußgelder bei fehlender Mofa-Prüfbescheinigung

Die Bußgelder des § 5 FeV belaufen sich auf 10 bis 25 €. So muss eine Person, die ein Mofa oder einen Krankenfahrstuhl, der nicht von § 4 FeV eingeschlossen wird, führt 10 € zahlen, wenn sie ihre Bescheinigung nicht mitführt. Dasselbe Bußgeld droht, wenn sich der Fahrer weigert, die Bescheinigung der zuständigen Person auszuhändigen. Es wird ein Bußgeld von 20 € verhängt, wenn jemand ohne Prüfbescheinigung ein Mofa oder einen Krankenfahrstuhl, der nicht von § 4 FeV eingeschlossen wird, führt. Sollte eine Person eine Mofaausbildung durchführen oder eine Bescheinigung darüber ausstellen, ohne die nötige Qualifikation zu besitzen, so muss sie 25 € zahlen.

https://www.bussgeldkatalog.net/fahrerlaubnisverordnung/5-fev/

So lange das Fahrzeug technisch dabei wirklich noch funktional den Vorgaben eines MoFa entspricht, wird das ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen nicht vorhandender " Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas ". Da die Prüfbescheinigung keine Fahrerlaubnis im Sinne der FeV darstellt, ist es zunächst auch kein Straftatbestand, wenn das Mofa an sich dabei ordnungsgemäss in der KFZ-Haftpflicht durch ein gültiges Versicherungskennzeichen versichert ist / war .

Es sollte dennoch besser nicht vorkommen.