Was passiert wenn ich ein Kleingewerbe ohne Anmeldung führe?

7 Antworten

Das ist gar nicht so leicht zu beantworten, welche Folgen eine Gewerbeausübung ohne Gewerbeschein, für dich hätten.

Es betrifft gleich mehrere Gesetze und Verordnungen, die du dabei verletzen könntest.

Eine Verwaltungsstrafe wegen Verstoß gegen die Gewerbeordnung geht, glaube ich bis 3600€.

Dann spielen die Steuergeschichten eine große Rolle, der Versicherungsschutz, Mieträume die nicht für Gewerbezwecke zugelassen sind, und, und, und......

Hol dir einfach einen Gewerbeschein. Der kostet meistens nur zwischen 20€ und 60€, und du ersparst dir ne Menge Ärger. Und mach eine anständige Einkommenssteuererklärung. Denn das Finanzamt kennt keine Gnade, mit Kleingewerbetreibenden.

http://www.akademie.de/wissen/gewerbeanmeldung-gewerbe-anmelden

LG

Erstmal passiert garnix!

Es gibt 2 Möglichkeiten, entweder schwärzt dich jemand beim Finanzamt an oder das Finanzamt kommt aus irgendeinem Grund selbst dahinter.

Bei Ebay passiert so etwas z.B, häufiger, dass Konten die als Privat laufen, durch den Umsatz den sie erzeugen eher in Gewerblich fallen.

Das Finanzamt schickt Dir dann einen Anhörungsbogen oder schätzt dich im schlimmsten Fall, was oft sehr stark nach oben aufgerundet wird.

Das Finanzamt kennt auch Kleingewerbe. Das ist am Umsatz gebunden und im ersten Jahr viel Schreibarbeit, weil mann alle 3 Monate einen Steuerbescheid einreichen muss. Wenn deine Zahlen nach einem Jahr stimmen, dann brauchst Du im Idealfall diese Steuerbescheide auch nur noch jährlich einreichen und kannst das mit deiner normalen Lohnsteuer machen.

Tut mir leid mir fallen gerade weder die ganzen Fachbegriffe dazu ein und leider auch nicht der Freibetrag den es gibt. Aber das kannst Du auch beim Finanzamt nachfragen, die erklären Dir dann auch was Du genau machen musst.


Bitterkraut  18.09.2016, 11:07

Das Finanzamt kennt auch Kleingewerbe. Das ist am Umsatz gebunden und im ersten Jahr viel Schreibarbeit, weil mann alle 3 Monate einen Steuerbescheid einreichen muss.

Steuerbescheide bekommt man vom Finanzamt, die reicht man nicht ein, und niemand muß alle 3 Monate eine Steuererklärung einreichen. Vermutlich meinst du die Umsatzsteuervornmeldung, da ist aber eine andere Baustelle.

Kein Wunder, daß die keine Fachbegriffe einfallen... du hast schlichtweg keine Ahnung von der Materie und solltest dich bei solchen Fragen eher zurückhalten.

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crunsch  19.09.2016, 17:28
@Bitterkraut

Wie ich schon geschrieben hatte, habe ich in dem Artikel nicht mit Fachbegriffen um mich geworfen.

Mir gleich nachzusagen ich hätte keine Ahnung und mir dann noch Vorschriften machen zu wollen wo ich was schreibe grenzt schon an eine Frechheit!
Ich rate IHNEN vielleicht erstmal darüber nachzudenken, was Worte anrichten, bevor man diese einfach wie Messer um sich wirft!

Aus dem Wiki:



kleingewerbe Webdefinitionen


In dem Artikel geht es um Kleingewerbe und da tickt es eben doch anders als bei einem "normalen" Gewerbe!
Für Besserwisser und Stänkerer gibt es das auch zum Nachlesen:
http://www.kleingewerbe.de/

Für die die nicht soviel lesen wollen reicht schon diese kurze Übersicht:
https://www.gruenderlexikon.de/lexikon/kleingewerbe/

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Bitterkraut  17.09.2016, 12:04

dass Konten die als Privat laufen, durch den Umsatz den sie erzeugen eher in Gewerblich fallen

Der Umsatz, bzw die Umsatzgröße machen einen Deal nicht gewerblich. Das tut allein der Gewinn, bzw. die Absicht, Gewinn zu erziehlen.

Wenn ich mein 80.000 Euro-Auto nach einem Jahr für 70.000 verkaufe, hab ich nen großen Umsatz, aber keinen Gewinn und auch nicht die Absicht Gewinn zu erziehlen. Somit bin ich nicht gewerblich tätig.

Gewinnerziehlungsabsich liegt immer vor, wenn ich teurer verkaufe, alsich einkaufe, oder wenn ich eine Dienstleistung anbiete. 

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Du machst Dich angreifbar. Jeder Idiot aus der Gegend könnte dich anschwärzen, oder damit drohen um die zu etwas zu nötigen.

Das wäre mir zuviel Stress.


Delveng  17.09.2016, 10:32

Ich stimme Dir zu.

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Da wüden gleich mehrere Probleme auf Dich zukommen.

1. Ist Dir die gewerbliche Nutzung der Räume gestattet? Ansonsten könnte fristlose Kündigung drohen.

2. Ohne Gewerbeanmeldung ist dein Gewerbe illegal. Die Gewerbeaufsicht kann es untersagen und Bußgld droht.

3. Das Finanzamt kann Dir die Gewerbeausübung untersagen, wegen Hinterziehung von Steuern (ESt, USt, etc.). Dann drohen Zwangsmaßnahmen.

Wird echt stressig!


120grammButter 
Beitragsersteller
 17.09.2016, 10:22

Okay, Danke. Wie untersucht die Gewerbeaufsicht sowas?

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Du könntest mit einer Anzeige wegen Steuerbetrug oder Schwarzarbeit rechnen.
Wenn du ein Nebengewerbe anmeldest und auch nicht vor hast Unsummen damit zu verdienen, fallen doch keine mwst an. Ich rate dir, das lieber direkt vernünftig zu machen.
Jeder, den das juckt, könnte dich melden und dann hast du den Salat..