Was passiert mit einer Kommissionsware im Konkursverfahren?

1 Antwort

Wenn die Ware auf Kommission dem Verkäufer zur Verfügung gestellt wird, so bleibt die Ware Eigentum des Lieferanten. Die Ware wurde ja nicht von dem Verkäufer bezahlt ist somit nicht in sein Eigentum übergegangen.

Nur die Teile die aus der Kommission verkauft werden, die muss der Verkäufer an den Lieferanten bezahlen.

Bei einem Konkursverfahren holt de rLieferant seine Kommissionsware wieder ab.