Was passiert eigentlich wenn jemand auf einer Hochzeit Einspruch erhebt (wenn gefragt wird ich glaube ihr wisst was ich meine)?

5 Antworten

In früheren Jahren gab es eine 7-tägige Veröffentlichung des Eheaufgebots an einer Anschlagtafel an der Außenwand des Standesamts. Es hatte den Sinn, eventuelle Ehehindernisse beim Standesamt zu melden. Es konnte z. B. sein, dass der im Geburtsregister eingetragene Vater nicht der leibliche Vater war, was den beiden Verlobten nicht bekannt war und dadurch eine Blutsverwandtschaft zwischen ihnen bestand, welche ein Ehehindernis darstellte. Wird dieses Hindernis von irgend jemandem erst bei der Eheschließung vorgebracht, wird die Zeremonie selbstverständlich abgebrochen. Ein derartiger Fall ist heutzutage durch die weit verzweigten Familienverhältnisse nicht mehr denkbar.

Als Standesbeamter erlaubte ich mir manchmal den Spaß, kurz vor der obligatorischen Fragen an die Brautleute an alle Anwesenden die Frage zu richten:"Wenn jemand etwas gegen die beabsichtigte Heirat vorzubringen hat, soll er dies jetzt tun oder für immer schweigen." Es war mucksmäuschenstill im Saal, man hätte eine Stecknadel fallen hören, und alle waren amüsiert erleichtert, wenn ich ein paar Sekunden später die Zeremonie fortsetzte . . .

auf einer Hochzeit Einspruch erhebt (wenn gefragt wird ich glaube ihr wisst was ich meine)?

Die theatralische Frage: "Wer etwas gegen diese Verbindung vorzubringen hat möge bitte jetzt sprechen oder für immer schweigen" gibt es nur in amerikanischen Kitschfilmen.

Bei "echten" Hochzeiten wird nur das Brautpaar gefragt ob es sich aus freien Stücken und festem Entschluss hier zusammengefunden hat, etc. Die Ehefähigkeit des Brautpaares wurde im Vorfeld geklärt.

Alles was Braut oder Bräutigam hier dann zögerlich antworten und kein eindeutiges Ja ist (auch wenn es nur witzig gemeint war) führt dann unweigerlich zum Abbruch der Trauung.

Aussenstehende können keine Hochzeit verhindern durch Einspruch oder Einwände. Das Brautpaar allein entscheidet.

Früher gab es mal die Frage an die Allgemeinheit (Anwesende), ob jemand Einwände hat.

Inzwischen hat es keine Bedeutung mehr, ob jemand etwas dagegen hat.

Falls es strafrechtlich relevante Einwände gibt, z.B. Bigamie, kann es noch nach der Eheschließung verfolgt werden. Sofern eine gültige Vorehe festgestellt wurd, wird die neue Ehe für ungültig erklärt.

So etwas ist tatsächlich schon vorgekommen. Der letzte Fall stammt aus Afrika. Da wurde dann die Hochzeitszeremonie abgebrochen, nachdem die Noch-Ehefrau Einspruch erhoben hat.

Nichts. Dann wissen alle Bescheid und es wird weitergemacht.


moonwalker13mj 
Beitragsersteller
 16.11.2016, 18:10

Wieso bemitleidet?

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Sivsiv  16.11.2016, 17:45

Oder bemitleidet.

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sihnchen  16.11.2016, 17:05

Und derjenige, der Einspruch geschrien hat wird auf ewig gehasst. 😁😁

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