Was passiert bei einem Gefängnisaufenthalt mit dem Haustier?

7 Antworten

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Die Frage kann ich Dir leider nicht beantworten, da sie von Fall zu Fall individuell entschieden werden muß...^^

Aber ich möchte Dir für Deine Frage danken, denn sie hat mich auf einen spannenden Link aufmerksam gemacht!

Ich habe "Hunde im gefängnis" gegoogelt und stieß auf ein Projekt, was sich "Hundebande" nennt. Da werden Blindenhunde von den Bewohnerinnen eines Gefängnis ausgebildet!

...Ich sag's ja immer wieder: GF bildet! :)

Gute Frage! Kompliment! :)


Beutelkind  31.03.2014, 20:26

Lieben Dank für den Stern elenano!

Nein, Haustiere sind im Gefängnis nicht erlaubt. Wenn es keine Bekannten/Verwandten gibt, die sich um das Tier kümmern können, dann kommt es ins Tierheim.

Generell sind Haustiere im Gefängnissen erlaubt. Aber hier gibt es auch einige Vorschriften. Hunde sind im Gefängnis nicht erlaubt, da Sie einen bestimmten Auslauf brauchen und und und. Falls du einen Hund hast und in die Bau gehen musst, muss der Hund im nahen Bekanntenkreis untergebracht werden und am schlimmsten Fall muss es ins Tierheim. Katzen sind generell erlaubt und in manchen Fällen sogar Nagetiere und Fische. Das einzige Vogelart, was du haben kannst sind Kanarienvogel ( oder wie das auch heisst :D). Diese Regelungen gelten nicht nur für Personen, welche als Haustierbesitzer in den Knast müssen sondern auch Insassen bereits ohne Haustier, können einen Antrag auf Haustierhaltung stellen. Es soll einen psychologisch positiven Aspekt haben. Ich selber halte nichts davon, da diese Tiere nicht gefangen Leben sollten sondern im freien und unsere Gesetze sollten nicht, die Gesetze der Natur brechen.

Sofern sich nicht jemand aus dem familären oder sozialen Umfeld findet, wird das wohl wie beim Todesfall gehandhabt. Allerdings kommt man ja nicht sofort ins Gefängnis (sofern man nicht gerade Mord, schwere Körperverletzung usw) begangen hat). Man kann sich also selber darum kümmern, was mit dem Tier geschieht. Wenn man niemanden findet, kann das Haustier natürlich nur ins Tierheim. In den Vollzug darfst du das Tier jedenfalls nicht mitnehmen, ist ja kein Erholungsurlaub...

der hund sollte am besten bei freunden oder verwandten bleiben koennen und ansonsten kommen hunde dann ins tierehim