Was muß in der Zollinhaltserklärung genau angegeben werden?
Ich habe in ebay eine Barbiepuppe im Wert von 103.94€ verkauft.
Die Käuferin wollte die Barbie nach Deutschland versendet haben doch jetzt durch die Grenzschließung will sie diese in die Schweiz geschickt bekommen, da sie in der Schweiz wohnt und nicht nach Deutschland rüberkommt.
Die Käuferin hat mich gefragt, ob ich den Artikel mit der Angabe : Geschenk Wert unter 20€ angeben kann. Kann man das machen?
Wie ist es wenn ich es als Verkauf angebe und den Wert unter 20€ notiere?
Oder gibt man es als Verkauf an mit Wert 103,94€ ?
Ich selbst habe schon aus den USA Barbiepuppen erhalten die waren teurer und der Verkäufer hat den Wert unter 20€ angegeben.
6 Antworten
kannst du natürlich als geschenk unter 20 euro deklarieren. du solltest dir nur darüber im klaren sein, dass du somit wissentlich eine falsche erklärung gegenüber der schweizerischen zollbehörde abgibst und der empfänger dadurch steuern hinterzieht.
Stichwort : Steuerhinterziehung, wenn Dir das Wert ist ne Anzeige zu bekommen, dann ja.
Klar kannst du das machen, wenn dir eine entsprechende Strafe das wert ist.
Wenn für 103.94 Euro verkauft wurde, werden auch 103.94 Euro als Wert angegeben. Ende der Diskussion.
"Geschenk 20€" ist geradezu eine Einladung für den Zoll mal genauer hinzuschauen.
Die Empfängerin muss dann bei einer Kontrolle den Zahlungsnachweis vorlegen und ihr beide fliegt auf. (Wobei sie sich dann dumm stellen kann und du die falschen Angaben gemacht hast).
Na wenn schon. Es wird sicher niemand von einem verlangen, wenn man privat eine alte Barbie verschenkt, dass man vorher ein Wertgutachten erstellen lässt.
Nö, wenn die spezifische Puppe aber nur für 100 Euro und mehr im Internet gehandelt wird, wird der Wert entsprechend auch höher geschätzt.
Macht doch nix. Kann ja dann nur mit höheren Kosten für die Käuferin verbunden sein, die den Artikel ja verzollen muss, wenn sie ihn haben will. 🤷♀️
Und warum dann nicht gleich den richtigen Wert angeben ohne Versuch der Steuerhinterziehung?
Der Fragesteller fragt doch, ob es für ihn riskant ist, dem Wunsch des Käufers nachzukommen. Der Käufer bittet doch darum, die Zollangabe falsch auszufüllen. Rutscht das Paket durch, hat er was gespart. Wenn nicht, zahlt er drauf. Ist sein Risiko. Der Verkäufer hat nichts zu befürchten.
Wie kommst du auf die schräge Idee der Versender könne für gefälschte Angaben auf einem amtlichen Zolldokument nicht belangt werden?
Es kann schlicht nicht auffliegen, wenn beide sagen, es sei ein Geschenk.
Also bist du dafür zu Schummeln, zu Betrügen und Straftaten zu begehen wenn man meint dass man 'nicht auffliegen kann'? So wirst du es im Leben weit bringen.
Nun ja, ich hab es schon recht weit gebracht, muss ich sagen. Eine kleine Schummelei hier und da kann ich vertreten. 🤷♀️
(Wir bewegen uns hier übrigens im Bereich der bußgeldpflichtigen Ordnungswidrigkeiten, von Straftaten kann keine Rede sein.)
Aber schön, es mal mit einem Menschen zu tun zu bekommen, der sein Lebtag nicht einen Finger breit vom Pfad der Tugend abgewichen ist. 😇
Nicht, dass das erlaubt wäre, aber wer soll das schon prüfen? Zollbeamte sind ja keine Experten für Sammlerobjekte. Ich würde das wohl so machen. Das Risiko des Paketverlustes trägt natürlich die Käuferin. Im worst case bekommt sie nur 20 Euro ersetzt. 🤷♀️
Zollbeamte sind ja keine Experten für Sammlerobjekte. <<< täusch dich da mal nicht. gerade an den paketzollstellen sitzen experten die genau wissen was sache ist. Tatsache ist jedoch, dass von privat an privat sowas seltenst auffällt. die zöllner sind eher an den grossen fischen interessiert
Das denke ich auch. Und wenn es eh als Geschenk deklariert ist, kann man ja immer noch sagen, dass man den Wert nicht kannte.
...dann wird der Wert vom Zoll taxiert. Ein "𝘸𝘶𝘴𝘴𝘵𝘦 𝘪𝘤𝘩 𝘯𝘪𝘤𝘩𝘵" zieht eh nicht vor dem Zoll.
Noch mal: bei einem Geschenk ist das völlig egal und hat für den Absender keine Konsequenzen! Dann sagt der Absender, er hat 20 Euro auf dem Flohmarkt bezahlt und fertig! Der Käufer muss dann den Zoll auf den tatsächlichen Wert übernehmen.
Wie soll man denn einen Zahlungsnachweis für ein Geschenk vorweisen können?