Was muss ich rechtlich beim Verkauf eines Laptops beachten?

3 Antworten

Beim Privatverkauf solltest du diesen Ausschluss angeben.

"Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."

Handelt es sich um einen Privatverkauf? Da brauchst du nichts anzugeben.

Hi, hast Du moch ein paar mehr Informationen?

Hastest Du das Laptop gekauft, es ist noch in der Garantie, und Du möchtest es weiter verkaufen?

Ansonsten wirst Du als Privatperson ja keine Garantie übernehmen wollen.

Wenn Du gewerblich das betreibst solltest Du die gesetzlichen Regeln beachten und von dort den Wortlaut übernehmen.


SierraGolf 
Fragesteller
 29.02.2024, 09:37

Ja, es handelt sich um einen Privatverkauf und ja, ich verkaufe als Privatperson. Ich möchte die Gewährleistungsansprüche gerne an den Käufer weitergeben, da ich vermute, dass sich dadurch leichter ein Käufer findet. Der Laptop hat noch 16 Monate Gewährleistung.

0