selbst programmierte App einmalig verkaufen?

2 Antworten

Da das eine einmalige Aktion ist und du nicht selbst die Vermarktung übernimmst, ist das kein Gewerbe und muss nicht angemeldet werden.

In Deutschland musst Du ein Gewerbe anmelden. Da gibt es keine Bagatellgrenze.

Das bedeutet aber nicht, dass Du das versteuern musst, solange Du die Grenze des Kleingewerbe nicht überschreitest.

Eine Gewerbeanmeldung bedeutet aber auch, dass Du als Gewerbetreibender agierst. Hier sollten bei B2B Gewährleistungsrechte usw. Klar geregelt werden

Du solltest aber auch einmal die Details erklären. So ein Stück Software muss z. B. weiterentwickelt werden. Wer macht das? Was ist z. B. wenn Du Patente Anderer verletzt hast? Sowas ist alles vertraglich zu fixieren.

Am Ende steht die Frage, ob Du tatsächlich die Software samt Quellcode und Übertragung des geistigen Eigentums tatsächlich verkaufst, nur eine Vermarktungslizenz verkaufst oder irgendwas dazwischen.

Apropos "geistiges Eigentum": Wenn Du das mit verkaufst, darfst Du in zukünftigen Projekten ggf. bestimmte Logiken von dir nicht mehr verwenden.