Was muss ich beim Anhängerführerschein alles wiederholen bei nicht bestanden?
Hallo Leute,
hatte gerade Prüfung und bin wegen abkuppeln des Anhängers durchgefallen, der Prüfer meinte aber das ich die prüfungsfahrt bestanden habe nurnoch mal das an/bzw. abkuppeln machen sollte. Stimmt das? muss ich bei der nächsten Prüfung wirklich den Anhänger nurnoch mal ab oder ankuppeln und keine prüfungsfahrt mehr machen?
3 Antworten
Ja, bei den Anhängerklassen gibt es den getrennten Prüfungsteil "Verbinden und Trennen". Ist dieser nicht bestanden, kann die Prüfungsfahrt trotzdem bestanden werden. Bei der Wiederholung musst du dann auch nur den "Verbinden- und Trennen" Prüfungsteil machen.
(Genauso wie du diesen Teil bestehen könntest und beim fahren durchfallen könntest)
Die beiden Dinge werden unabhängig gewertet und beide Teile in durchgeführt, selbst wenn schon nach dem 1. Prüfungsteil klar sein sollte, dass du zumindest an diesem Tag den Schein nicht bestanden haben solltest.
Theoretisch könnte man auch von Anfang an beide Teile an verschiedenen Tagen machen, wird aber i.d.R. (da teurer) nicht gemacht ;-)
und deswegen findest du z.B. hier
http://www.flvbw.de/infos-fuer-fahrschueler/preise-und-gebuehren.html
auch getrennte Kosten für Prüfungsfahrt und "Verbinden und Trennen" (das es das Bundesland BW ist, tut nix zur Sache)
http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV%20neu/Verlinkungen/Pr%FCfungsrichtlinie.pdf
Les dich auch mal hier durch (ab Seite 35). Da steht es in allen Einzelheiten.
Da kommt nur die ganze Prüfungsfahrt in Betracht was soll man mit Teilstücken beweisen gar nichts das ist so wie ein bisschen schwanger geht auch nicht entweder ganz oder gar nicht .
Es spielt ja leine Rolle wodurch man durchgefallen ist . Nur das man es nicht bestanden hat zählt und die setzen auch keine Teilprüfungen an .
Wen Du den selben Prüfer wieder bekommst wird er sich vielleicht an die Sache erinnern aber bei einem anderen keine Chance .
Falsch...
Zwar wird man an diesem Tag def. nicht im Besitz der FE Klasse BE sein, kann sich aber bei der nächsten Prüfung die Prüfungsfahrt ersparen (auf den Fall des Fragestellers bezogen).
Das dürfte eine deutliche Erleichterung sein.
Diese Trennung gibt es bei allen Anhängerklassen, genauso wie es bei den C und D die Trennung zwischen Abfahrtkontrolle und Fahren inkl. Grundfahraufgaben gibt.
(Bei T ist sogar die Trennung in 3 Prüfungsteile möglich)
puh gute frage am besten fragst du da bei der fahrschule nach, da die wirklich wissen, wie das rechtlich ist. hier hörst du oft nur meinungen