Was muss ich beachten, wenn ich eine Ausbildung in einem anderen Bundesland anfangen möchte?

1 Antwort

Die 4. Klasse einer höheren Schule würde im deutschen Schulsystem einer 8. Klasse entsprechen. Damit hättest Du noch keinen Schulabschluss, der für die meisten Lehrausbildungen vorgeschrieben ist. Du müsstest mindestens einen Hauptschulabschluss oder (besser noch) die Mittlere Reife (erfolgreicher Abschluss der 10. Klasse) besitzen. Da Du ja noch minderjährig bist, könntest Du außerdem nicht mit einer vermutlich auch noch minderjährigen Freundin alleine in einer Wohnung leben. Selbst mit Eiverständnis deiner Mutter würde euch wohl kein Vermieter eine Wohnung vermieten. Ich beziehe mich in meinen Aussagen auf Deutschland. Für Österreich oder die Schweiz kann ich nicht sprechen.