Was meint man in der Rechtswissenschaft mit "Regel-Ausnahme Verhältnis"?
Grundsätzlich habe ich so eine Idee was man damit meinen könnte aber in juristischen Bereich kann ich es mir irgendwie nicht vorstellen. Ein Beispiel wäre echt super
1 Antwort
Jede Regel hat eine oder mehrere Ausnahmen bzw. kann welche haben, aber das ist der Grundgedanke.
Beispiel:
§985 BGB: Der Eigentümer kann vom Besitzer die Herausgabe der Sache verweigern.
Einfache Norm: Eigentümer, Besitzer, Herausgabe der Sache.
ABER:
§986 BGB: Der Besitzer kann die Herausgabe der Sache verweigern, wenn...
Im Grunde heißt das: Wenn das und das vorliegt, dann gibt es eine Ausnahme dieser Regel.
Ok vielen Dank. Darf ich dich mal fragen wie lange du lernst und wie viel? Wie viele Stunden verbringst du für das Studium?
Das möchte ich nicht verraten :) Aber gern geschehen.
Merke dir auch folgende Sache: Wenn ein Jurist "grundsätzlich" sagt, dann meint er damit genau das: Im Regelfall ist es so und so, ABER es gibt Ausnahmen. Meistens sagt man grundsätzlich, weil die Ausnahme in dem Einzelfall keiner Erläuterung bedarf, es signalisiert aber, dass es Ausnahmen gibt.
Ok danke. :) Im welchen Semester bist du?