Was meinst du dazu?
Das gegenwärtige Jugendhilfesystem stigmatisiert Kinder, Jugendliche und Eltern, die Hilfen zur Erziehung in Anspruch nehmen. Die Stigmatisierung ist darin begründet, dass nach geltendem Jugendhilferecht ein erzieherischer Bedarf vorliegen muss, damit ein Anspruch auf eine Hilfe zur Erziehung besteht. Die Bedingungslose Jugendhilfe fordert die Abschaffung dieser Bedingung – mit weitreichenden Konsequenzen für die Ausgestaltung der Hilfen zur Erziehung. In diesem Kapitel wird dargestellt, in welchem Maße das gegenwärtige Jugendhilfesystem an der Kategorie des „erzieherischen Bedarfs“ orientiert ist und inwiefern diese Kategorie an die Vorstellung defizitärer Elternschaft gebunden ist. Die Effekte dieser Defizit-Sicht auf Elternschaft zeigen sich im Kontakt von Eltern und ihren Kindern mit dem Jugendamt ebenso wie bei der Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen, wie ein Forschungsüberblick zur Stigmatisierung in der Jugendhilfe belegt.
1 Antwort
für derartige Maßnahmen brauchst du immer eine gesetzliche Grundlage - es handelt sich nämlich nicht nur um eine "gute Tat", sondern auch um eine Einschränkung z.B. der Elternrechte - eine solche Einschränkung muss angemessen und auch gerechtfertigt sein
dein Vorschlag ist also m.E. nicht umsetzbar