Was meinst du dazu?

1 Antwort

für derartige Maßnahmen brauchst du immer eine gesetzliche Grundlage - es handelt sich nämlich nicht nur um eine "gute Tat", sondern auch um eine Einschränkung z.B. der Elternrechte - eine solche Einschränkung muss angemessen und auch gerechtfertigt sein

dein Vorschlag ist also m.E. nicht umsetzbar