Was macht ein Polizist wenn ich am Handy jemanden beleidige und die das hören?
5 Antworten
Wahrscheinlich nicht viel, weil ihm zur Einordnung des Sachverhaltes einiges fehlt.
Bei ganz üblen Dingen könnte er dich ermahnen. Was unter dem Aspekt der Zivilcourage auch jeder andere tun könnte/sollte.
Dass er gar nichts machen kann oder gar darf, weil Beleidigungen ein Antragsdelikt sind, stimmt nicht zwingend.
Beleidigungen kann auch jeder Dritte anzeigen, das geht immer. Je nach Inhalt - diskriminierend, rassistisch usw - wird dann auch ermittelt.
Gruß S.
Nichts, dafür wird er seine Arbeitszeit nicht verplempern.
Beleidigung ist ein Antragsdelikt, die Polizei darf sich nicht einmischen und auch gar nicht zuhoeren.
Eine Beleidigung ist ein Antragsdelikt, da es sich hierbei nur um eine Bagatellstraftat handelt. Deshalb wird diese immer nur auf einen Strafantrag (§§ 77 ff. StGB) hin verfolgt. Stellt der Geschädigte keinen Antrag, dürfen die Ermittlungsbehörden nicht tätig werden.
Das Nicht-Stellen eines Strafantrages führt nur zur Einstellung des Verfahrens, sofern die Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse in der Begehung der Straftat erkennt.
Äußert der Beleidigende Äußerungen, die auf verfassungsfeindliches Gedankengut hindeuten, muss die Polizei auf jeden Fall erstmal tätig werden.
Ob das Verfahren dann im Endeffekt eingestellt wird, ist etwas völlig Anderes. Und daran, dass man als Polizist auf Streife Augen und Ohren aufsperrt und nicht bewusst weghört, ändert das sowieso nichts.
Das Nicht-Stellen eines Strafantrages führt zu nichts, der Staatsanwalt erfährt nichts. Äußert der Beleidigende Äußerungen, die auf verfassungsfeindliches Gedankengut hindeuten, koennte es Landesfriedensbruch sein...
Nur, weil jemand keinen Strafantrag stellt, heißt das nicht automatisch, dass keine Anzeige aufgenommen wird! Krieg das in deine Birne rein!
koenntenes Landesfriedensbruch sein
Könnte es nicht! Lies den Paragrafen!
Aber wieso diskutiere ich das überhaupt mit dir?! Das hat noch nie irgendwo hingeführt.
Du hast, es führt zu nichts, wenn Du so das Thema Beleidigung aufbohrst und uns ins Leere führst. Du hättest den FS fragen sollen, um welche Beleidigung es sich handelt.
Nichts, weil Beleidigungen im Normalfall ein Antragsdelikt ist. Das heisst, die beleidigte Person muss dich anzeigen. Die Polizei wird und darf da von sich aus nichts machen.
Es gibt durchaus Konstellationen, in denen Polizisten auch absolute Antragsdelikte anzeigen ohne aktuell vorliegenden Strafantrag.
…insbesondere, wenn die Beleidigungen links- oder rechtsradikaler Natur sind, wie z. B. „du Judenschwein“ oder Sonstiges. Da wird auch mal schnell der Staatsschutz mit in‘s Boot geholt.
Möglicherweise sprechen sie Dich darauf an.
Unsinn. Wenn ein Polizist auf offener Straße etwas sieht oder hört, darf er genauso hinhören, wie jeder andere Mensch auch. Vielmehr noch ist das sogar sein Auftrag! Wir fahren nicht Streife, um den hier zu machen:
🙈🙉🙊