Was mache ich wenn der Reiseveranstalter nicht abbuchen konnte?

3 Antworten

Ein Finanzamt macht normalerweise absolut gar nichts "plötzlich und unerwartet". (Ausnahme: Steuerfahndung). Da gibt es immer Schriftverkehr, nur den muß man natürlich auch lesen und ggf. eben keinen Urlaub buchen - auch nicht kurzfristig. Öger wird sicher schon wissen, daß eine Rücklastschrift erfolgt ist. Du mußt jetzt versuchen, das Geld irgendwie aufzutreiben und zu überweisen. Wenn das nicht geht, dann auf jeden Fall bei Öger anrufen und über eine mögliche Lösung (Ratenzahlung, Stundung etc.) sprechen. Jetzt nichts zu machen ist der sichere Weg in die Katastrophe.


alex25441 
Beitragsersteller
 07.05.2013, 23:03

Aber sie kommt wieder zurück ?! Also Öger lässt sie nicht hängen ?!

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petrapetra64  08.05.2013, 09:00
@alex25441

Nein, sie kommt nicht mehr zurueck, sie wird in der Tuerkei jetzt zwangsverheiratet.

Aber im Ernst, wir hier koennen Dir da keine Antwort geben, sie Oeger Tours darauf reagieren wird, sie wollen sicher ihr Geld haben, das ist klar und sie werden sicher auch den Kontakt zu deiner Freundin suchen, um das zu klaeren. Ob sie ihr wirklich den Flug verweigern oder den weiteren Aufenthalt vor Ort, das kann ich nicht sagen, normalerweise sind die Gelder fuer Hotel und Flug ja eh schon denen bezahlt und sie haben dadurch keine Ersparnis, hoechstens ein Druckmittel.

Am Vernuenftigtsten waere es daher doch, wenn Du dich sofort mit Oeger Tours in Verbindung setzen wuerdest und die Sache klaeren und das Geld ueberweisen oder bar bezahlen. Dann waere doch alles in Ordnung.

zu Tomhi: beim Finanzamt ist man wirklich nie vor Ueberraschung auf dem Konto sicher. Meine Eltern hatten mal Vorzinsen zu leisten fuer eine kurzzeitig hoehere Sparsumme und das Finanzamt zog dieses Geld am 12. Dezember von ihrem Konto ein, obwohl die Zinsen ja erst zum 31.12 gezahlt wurden. Ihr Konto war dadurch auch extrem ueberzogen. So was kann schon passieren und informiert wird man darueber auch nicht. Dass sie die Steuer fuer Zinsen gleich haben wollen, ist ja okay, aber doch nicht vor Faelligkeit der Gelder selbst.

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Setz dich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung und erkläre die Sache, dass da was schiefgelaufen ist und überweise den Betrag. Der steht dem Veranstalter wohl zu, er hat ja die Auslagen auch im voraus zu zahlen. >

Ohne Bezahlung bekommt man gar nicht erst die Reiseunterlagen.