Was kann man machen, wenn das Autohaus das Auto nicht hergeben will?

4 Antworten

1-2 Wochen zum Fertigmachen würde ich ja noch akzeptieren. Allerdings frage ich mich, was das für ein Autohaus ist ?

Den Fahrzeugschein und den Brief bekommt das Autohaus beim Gebrauchtwagenankauf. Das vergisst man auch nicht. Damit wird das Fahrzeug dann nämlich auch abgemeldet. Der Vorbesitzer hat damit nichts mehr zu tun.

Wie schon von anderen geschrieben, schriftlich eine Frist von max. 14 Tagen setzen. Danach Rücktritt vom Kaufvertrag. Das Problem ist allerdings für dich, dass du den Kaufpreis schon gezahlt hast. Warum machst du das auch ? Kaufpreis ist fällig bei Übergabe des Fahrzeuges und keine Minute früher.

Sollte das Autohaus nämlich zwischen deiner Zahlung und der Lieferung Pleite gehen, ist Beides, das Geld und das Auto, erst mal weg.


SaGm33 
Beitragsersteller
 22.07.2020, 18:15

Das heißt Autohaus von der Weppen und hat verschiedene Standorte, sieht eigentlich auch seriös aus. Hab nicht groß darüber nachgedacht leider:/ Dachte nicht, dass die sowas abziehen würden. Haben das bei unseren anderen Autos auch immer so gemacht und es gab keine Probleme nur diesmal:/

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Stell Dich doch mal dumm und frag, ob die das beim Ankauf eines Gebrauchten nicht merken, wenn die Papiere nicht vollständig sind. Denn da hätte ja Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2, TÜV-Bericht, Protokoll Abgasuntersuchung... ggf ABE´s für Zusatzbauteile, Schlüssel..... mit dem Wagen übergeben werden sollen.

Und wie lange stand der Wagen schon bei denen auf dem Platz???

Die Landratsämter "arbeiten" (wenn man das so nennen kann) schon seit geraumer Zeit wieder fast im Normalbetrieb. Kann also theoretisch nicht soooo lange dauern. Und Autohäuser, die regelmäßig kommen, genießen nicht selten gewisse Sonderkonditionen.

Also würde ich schon so langsam mal sanfte Gewalt anwenden...

Schriftlich eine Frist setzen und androhen bei Nichterfüllung vom Vertrag zurück zu treten


SaGm33 
Beitragsersteller
 22.07.2020, 17:43

Haben wir schon gemacht, aber da es ja "nicht" die Schuld vom Autohaus ist, können wir frühstens in 4 Monaten vom Vertrag zurücktreten:/

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kieljo  22.07.2020, 17:57
@SaGm33

Wo kommt das mit den 4 Monaten denn her ?

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SaGm33 
Beitragsersteller
 22.07.2020, 17:58
@kieljo

Steht in dem Vertrag

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kieljo  22.07.2020, 18:04
@SaGm33

Bist du sicher, dass du das richtig gelesen hast ? Ich kenne keinen Autohauskaufvertrag in dem so eine Frist steht. Weder in einem Neuwagenvertrag und schon gar nicht in einem Gebrauchtwagenvertrag.

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SaGm33 
Beitragsersteller
 22.07.2020, 18:11
@kieljo

"Höhere Gewalt oder Betriebsstörrungen, die den Verkäufer daran hindern den Verkaufsgegenstand zum vereinbarten Termin bzw. Frist zu liefern verändern Ziffern 1 und 2 (da gehts um den Verzugsschaden und Vertragsrücktritt). Führen diese Störrungen zu einem Aufschub von 4 Monaten so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

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EddiR  22.07.2020, 18:15
@SaGm33

Und so was hast Du unterschrieben?

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kieljo  22.07.2020, 18:20
@SaGm33

Sorry, aber das hat nichts mit höherer Gewalt oder Betriebsstörungen zu tun. Das Auto wird nicht nicht geliefert wegen Corona, sondern wegen Verschlampung des Autohauses.

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Das kann man ganz einfach so regeln, dass man einen erheblichen teil des Kaufpreises zurückhält und bei der Auslieferung zahlt.


SaGm33 
Beitragsersteller
 22.07.2020, 17:45

Haben dummerweise schon bezahlt :/

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