Was kann ich mit dem B17 Führerschein fahren?
Guten Abend, ich mache gerade den b17 Führerschein und frage mich welche Fahrzeuge ich damit fahren kann. Geht nur Roller und Traktor als weiteres, oder auch schnellere Motorräder?(A1)
4 Antworten
Mit Begleitung:
Klasse B:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Alleine:
Klasse AM:
–
leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),
–
dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),
–
leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52).
und
Klasse L:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Bitte beachten, die Klasse L ist bezüglich der Zugmaschinen (Traktor) an den Zweck Landwirtschaft gebunden, Du darfst mit dem Traktor keine Fahrten durchführen, die nicht in Verbindung mit der Verwendung in der LoF stehen, dafür benötigst Du die Klasse B.
D.h. Bei Fahrt mit dem Traktor, die nicht der LoF dient, musst Du die Begleitperson mitnehmen.
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/klassen/ueberblick/
Bei B17 natürlich nur mit der passenden Begleitung. Bei den Klassen die man bei B(17) gratis dazubekommt darfst du gleich alleine fahren.
notting
Okay, also BF17.
Dieser Führerschein schließt L und AM mit ein. Diese Fahrzeuge der Klasse L und AM darfst du alleine fahren, sobald die Fahrerlaubnis erteilt wurde.
oder auch schnellere Motorräder
Nein. BbH 45 km/h, 50 ccm.
Das B in dem B17 steht für den Autoführerschein, und zusätzlich begleitendes fahren.
ein Motorrad kannst du damit nicht fahren, weil ich ja da schlecht ein Elternteil begleiten kann. also geht natürlich schon, aber macht nicht viel Sinn.
Motorroller und Traktoren zählen natürlich auch dazu-alles, wofür du etwas anderes als den B Führerschein brauchst aber nicht
ein Motorrad kannst du damit nicht fahren, weil ich ja da schlecht ein Elternteil begleiten kann.
Das ist nicht ausschlaggebend. L- und AM-Fahrzeuge darf man mit BF17 auch alleine fahren.