Was kann ich machen, wenn jemand Nacktbilder von mir in der Schule rumzeigt?
Hallo, ich habe mich vor über einem Jahr von meinem Ex getrennt. Er hat noch von unserer Zeit damals, Bilder in seinem Handy gespeichert. Das wusste ich nicht. Als er mit ein paar Leuten aus meinem Jahrgang feiern war, hat eine Freundin von ihm (meine ehemals beste Freundin) sein Handy genommen und meine Bilder gefunden (So sagt es mein Ex jedenfalls). Dieses Mädel hat die sich auf ihr Handy gezogen und zeigt die jetzt in der Schule herum. Alle lachen schon über mich. Gott sei dank habe ich eine Freundin die das alles mitbekommen hat und der ich leid getan habe. Ich habe natürlich meinen Ex zu rede gestellt, aber das hätte ich genau so gut lassen können... Das Mädel, das die Bilder rumzeigt, ist genau wie ich in der Bewerbungsphase für einen Ausbildungsberuf. Wenn die Bilder in falsche Hände kommen, habe ich ein großes Problem. Das ist so schon schlimm genug. Ich bewerbe mich als Tanzlehrerin da kommt das nicht so gut... Außerdem bin ich ein bisschen psychisch vorbelastet... Ich ritze mich seit Jahren und stopfe mich mit Medikamenten voll. Ich war gerade ein halbes Jahr "clean". Jetzt ist es vorbei. Meine Frage wäre: Was kann ich gegen sie tun, dass sie Ihre Lektion erhält und ich evtl. entschädigt werde. Weil wäre das nicht gewesen, hätte ich nicht wieder mit dem Ritzen und den Medikamenten angefangen.
11 Antworten
Von selbst verschwinden diese Bilder nicht. Das verhalten dieses Mädchens und evtl auch das von deinem Ex stellen einen Strafbestand dar und meiner Meinung nach einen ziemlich schweren. ich würde dir dringend raten, Anzeige zu erstatten, auch wenn dir das vielleicht peinlich sein sollte.
Nun ich hab grad das selbe problem, du kannst beide verklagen, laut dem strafrechtsgesetz "recht am eigenen bild" parafraf 22 und 23 ist das verbreiten von urheberrechtlich geschützten bildern ( urheberrecht hast du ) verboten und das rumzeigen an sich also "öffentlich zur schau stellen" ist genauso schlimm wie das verbreiten also verklag sie, du kannst es auch erst in 10 jahren machen solange du beweise hast das die so eine scheiiße durchgezogen haben
ja und zu einem guten Anwalt sofort gehen, zu einem für Strafrecht und Medienrecht. Und wenn das Zeug schon im Netz ist, dann kannst Du bei Google einen Antrag auf Löschung der Site stellen. Zeig es an bei der Polizei als 1.
Leider wird eine Anzeige nix bringen, da eine Strafbarkeit aus Deiner Schilderung nicht ersichtlich ist. Erst das "Veröffentlichen" wäre strafbar ( § 22 Kunsturheberrechtsgesetz ) und würde die Polizei auf den Plan rufen. Leider ist selbst das herumzeigen der Bilder auf dem Handy kein "Veröffentlichen" im juristischen Sinne.
Du hast aber die Möglichkeit, das Mädchen zur Unterlassung zu verpflichten. Du solltest Dich deshalb mit der Angelegenheit umgehend an einen Rechtsanwalt wenden. Der wird von dem Mädchen dann auch seine Gebühren einfordern.
Das sehe ich auch so. Denn die Bilder waren privat und nicht für die Allgemeinheit bestimmt. Hier gilt das Gesetz vom Recht am eigenen Bild.
Aber sie hat sich ohne das Einverständnis meines Ex sein Handy genommen und sich die Bilder rüber geladen. Wenn das nicht Strafbar ist, weiß ich auch nicht.
Tja, das ist in diesem Fall leider so. Ein Grundsatz im Deutschen Strafrecht ist, daß nur das strafbar ist, was ausdrücklich durch irgendwelche Paragraphen im StGB beschrieben ist. Und das ist hier leider nicht der Fall. Das jetzt auszuführen, würde etwas zu weit führen. Jedenfalls ist es kein Diebstahl, keine Unterschlagung, kein "Ausspähen von Daten" und auch kein "Beharrliches Nachstellen".
Veröffentlichen bedeutet im Deutschen Recht, daß etwas einem für den Veröffentlicher nicht mehr bestimmbaren Personenkreis zugänglich gemacht wird. Z.B. durch Fernsehen, Zeitung, Internet. Wenn er aber explizit einzelnen Personen die Bilder zeigt, dann weiß er ja vorher, wer die Bilder zu sehen bekommt.
Ähm.. Strafrecht ist nicht wirklich deine Stärke oder?
§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
Abs. 3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
So viel zum Thema Strafbarkeit nicht ersichtlich. §22 KUG ist dabei völlig belanglos. Also Thema verfehlt, setzen, 6.
Anzeigen aber schnell bevor die bilder ins internet gelangen
wende Dich an den weißen Ring und lass Dich von denen beraten am Telefon oder auch von der Polizei in Deinem Ort und bestehe darauf, mit einer Frau Polizistin zu reden. Und zeige das Mädchen und den Exfreund an. Erwirke über einen Anwalt, daß sie eine Unterlassungserklärung unterschreiben, daß sie das zu unterlassen haben, von Dir Bilder zu zeigen und zu veröffentlichen bei hoher Strafandrohung im Falle der Zuwiderhandlung. Du hast das Recht am eigenen Bild und schon jetzt Anspruch auf hohen Schadensersatz.
Hallo!!!!???
Wenn man Fotos anderen Menschen zeigt ist das schon veröffentlichen und sie ist in ihren Persönlichkeitsrecht angegriffen!!!!!