Was jetzt machen?

1 Antwort

Du hast doch sicher einen Nachweis dass das Paket angekommen ist oder? Du hast es doch als Paket weggeschickt und da kann man in der Sendungsverfolgung nachschauen ob das Paket angekommen ist.

Ich würde nicht darauf eingehen, wenn du nachweisen kannst dass das Paket abgeschickt wurde und auch angekommen ist. Wenn es nicht angekommen ist, dann kann man es beim Paketdienst als vermisst melden und dann ist es in aller Regel versichert.


anna65432 
Beitragsersteller
 10.12.2023, 16:21

Meine Mutter hatte das kleine Paket losgeschickt und den Beleg allerdings nicht mehr, da es schon über 3 Wochen her ist

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Singuli  10.12.2023, 16:23
@anna65432

Hat sie es nun als Paket oder als Päckchen weggeschickt? Und wenn ja mit welchem Versanddienst? Wenn es ein Päckchen war, dann kann man es nicht verfolgen und dann kann der Empfänger auch locker behaupten er hat es nicht bekommen.

Sage deiner Mutter mal, sie soll ein bisschen besser aufpassen.

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PraisemyLord  11.12.2023, 10:56
@anna65432

Nach dem BGB trägt bei Versand von Privat an Privat der Käufer das Versandrisiko. Will er sicher sein muss er auf versichertem Versand bestehen.

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PraisemyLord  11.12.2023, 12:05

Nach dem BGB trägt bei Versand von Privat an Privat der Käufer das Versandrisiko. Will er sicher sein muss er auf versichertem Versand bestehen.

So ist das nun einmal.

Schick ihm das:

Kauf von Privat

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Kurierdienst bzw. der Post die Sache übergeben hat (§ 447 BGB). Mit anderen Worten: Soll der Verkäufer – wie bei eBay – den Artikel versenden, trägt der Käufer das Versandrisiko.

https://www.ergo.de/de/rechtsportal/internetrecht/vertraege-im-internet/versandrisiko-und-versandkosten

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