Was jetzt machen?
Hallo, es hat jemand ein Spiel bei mir über Vinted gekauft für 20€. Die Person meinte aber dass das Spiel nicht ankam nach 3 Wochen. Anscheinend ist es verloren gegangen 🤷♀️. Das Spiel wurde aber echt losgeschickt von meiner Mutter.. Jedenfalls möchte die Person ihr Geld jetzt zurück haben und soll ich ihr das ganze Geld zurück geben? Weil eigentlich wurde es ja echt losgeschickt. Oder wäre es nicht fair wenn ich ihr die Hälfte vom Geld zurück überweise oder was würdet ihr jetzt machen?
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du hast doch sicher einen Nachweis dass das Paket angekommen ist oder? Du hast es doch als Paket weggeschickt und da kann man in der Sendungsverfolgung nachschauen ob das Paket angekommen ist.
Ich würde nicht darauf eingehen, wenn du nachweisen kannst dass das Paket abgeschickt wurde und auch angekommen ist. Wenn es nicht angekommen ist, dann kann man es beim Paketdienst als vermisst melden und dann ist es in aller Regel versichert.
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Hat sie es nun als Paket oder als Päckchen weggeschickt? Und wenn ja mit welchem Versanddienst? Wenn es ein Päckchen war, dann kann man es nicht verfolgen und dann kann der Empfänger auch locker behaupten er hat es nicht bekommen.
Sage deiner Mutter mal, sie soll ein bisschen besser aufpassen.
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Nach dem BGB trägt bei Versand von Privat an Privat der Käufer das Versandrisiko. Will er sicher sein muss er auf versichertem Versand bestehen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/PraisemyLord/1703145183855_nmmslarge__46_30_153_153_61ad7184d2827efb77a3dd38b368c344.jpg?v=1703145184000)
Nach dem BGB trägt bei Versand von Privat an Privat der Käufer das Versandrisiko. Will er sicher sein muss er auf versichertem Versand bestehen.
So ist das nun einmal.
Schick ihm das:
Kauf von PrivatDas Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Kurierdienst bzw. der Post die Sache übergeben hat (§ 447 BGB). Mit anderen Worten: Soll der Verkäufer – wie bei eBay – den Artikel versenden, trägt der Käufer das Versandrisiko.
Meine Mutter hatte das kleine Paket losgeschickt und den Beleg allerdings nicht mehr, da es schon über 3 Wochen her ist