Was ist wenn man ein Buch oder eine CD der Bibliothek nicht zurück gibt ,also wenn man es vergessen hat oder nicht findet ,was für folgen würde es geben?

4 Antworten

Je nach Bibliothek gibt es nach einer gewissen Gnadenfrist die 1. Mahnung. Wenn du die nicht zahlst und auch das Buch nicht zurückgibst, gibt es nach einer gewissen Frist eine 2. Mahnung und dann eine 3. Mahnung. Irgendwann kommt dann der Vollstreckungsbescheid.

Soweit musst du es aber nicht kommen lassen.

Wenn du das Buch/ die CD verloren hast, sei so ehrlich und sag es einfach. Dann wird in der Regel das Mahnverfahren gestoppt, du sorgst für ein Ersatzexemplar und gut ist.

Wenn du die Rückgabe einfach nur vergessen hast, zahl die Mahnung und gib das Buch/ die CD zurück und gut ist.

Nur weil du einmal etwas vergessen hast, reißt dir niemand den Kopf ab, versprochen ;-)

Du musst Mahngebühren bezahlen. Entweder du findest Buch und CD zwischenzeitlich noch und gibst beides zurück oder du bist ehrlich, gehst hin und sagst, dass du beides verloren hast. Dann wirst du vermutlich die Kosten für die Neubeschaffung tragen müssen. Zumindest einen Teil davon.

Es geht erstmal los mit Mahngebühren.

Am billigsten kommst du wohl davon, wenn du hingehst und sagst, dass du es verloren hast. Dann wirst du es wohl ersetzen müssen, bzw. einen Teilbetrag zahlen.

die Strafzahlungskosten pro nichtabgegebenen Tag sind in der Bibliotheksordnung festgelegt.

Ist der ausgeliehene Artikel nicht mehr zu finden, so mußt du ihn finanziell ersetzen.