Was ist wenn eine Simson nach dem 28.02.92 das erste Mal angemeldet worden ist?
Hi,
Wie schon im Titel, gibt es eine Frist, vor der eine Simson erstmalig angemeldet sein musste, um sie legal mit dem AM Führerschein fahren zu dürfen. Wenn diese aber erst nach dem Datum erstmalig angemeldet wurde, darf die Simson dann generell nur 45 kmh fahren, oder muss ich dann den A1 machen um sie mit 60 fahren zu dürfen? Ich hoffe Ihr versteht was ich meine.
LG
2 Antworten
Dein AM reicht dann auch noch dafür. Daran ändert sich nichts. Allerdings darfst Du dann nur noch die gesetzlich erlaubten 45 km/h damit fahren und musst sie, wie Schlappeflicker schon erklärte, drosseln lassen und darfst sie nicht mit 60 km/h fahren.
Nein, da die Zulassung auf 60 km/h nicht gegeben wäre. Es steht ja dann in der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE), dass sie nur für 45 km/h zugelassen ist. Aber Du dürftest andere Maschinen, zB 125er oder alte 80er fahren, die mit höheren Geschwindigkeiten eingetragen sind.
Dann muss die Simson auf 50kmh gedrosselt werden.
Danke für die ausführliche Antwort. Hätte ich jetzt aber einen A1 Führerschein, dürfte ich diese dann trotzdem mit 60 kmh fahren?