Was ist und was regelt der Taschengeldparagraph 110 BGB?

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Im Grunde regelt der Paragraf, dass Minderjaehrige nur dann von Anfang an wirksame Kaufvertraege schliessen koennen, wenn die Eltern dem zugestimmt haben. Die Zustimmung kann allgemein erfolgen ("Du darfst mit dem Geld machen was du willst") oder auf den bestimmten Kaufvertrag bezogen ("Du darfst dir mit dem Geld den Artikel XY kaufen"). Ebenso kann die allgemeine Zustimmung eingeschraenkt werden ("Du darfst dir kaufen, was du willst, nur nicht den Artikel XY").

Es kommt dabei weder auf den jeweiligen Betrag an, noch auf welchem Weg der Minderjaehrige das Geld erhalten hat. Die Zustimmung - in welcher Form auch immer - ist somit auch erforderlich, wenn der Minderjaehrige das Geld selbst verdient oder geschenkt bekommen hat.

Der Taschengeldparagraph besagt, dass ein von Kindern getätigter Kauf auch ohne Zustimmung des Erziehungsberechtigten rechtswirksam ist, solange das Kind den Kaufpreis mit Mitteln, die ihm zur freien Verfügung von den Erziehungsberechtigten überlassen wurden, bezahlen kann. Diese etwas kompliziert klingende Formulierung in § 110 BGB bedeutet im Grunde genommen nicht anderes, als dass Minderjährige, obwohl sie nur beschränkt geschäftsfähig sind, auch ohne Zustimmung der Eltern nur Dinge kaufen können, solange diese sich preislich in dem Rahmen bewegen, dass sie diese mit ihrem Taschengeld oder Geldgeschenken bezahlen können. Bei Geldgeschenken von anderen Personen als den Eltern bedarf es aber zusätzlich der Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

https://www.taschengeldparagraph.com/


theakinator123 
Beitragsersteller
 22.11.2019, 23:24

Hey, vielen Dank für diese freundliche Antwort. Tatsächlich ist es ein wenig kompliziert erklärt im 110 BGB, aber was meinst du mit im preislichen Rahmen was wäre in dem Fall angemessen?

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