Was ist Reiten : Treiben oder Führen?

2 Antworten

Weder beim Treiben (lose Tiere) noch beim Führen (am Strick) sitzt man auf dem Tier, also beides kein Reiten.

Und der Link von Hjalti ist perfekt, um alles Wissenswerte zu erfahren :-)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Pferdehaltung/Reiten seit 1970

Mikado320 
Beitragsersteller
 09.07.2023, 15:15

Wenn eine zweite Person ein Pferd führt, was zu der Kategorie Vieh gehört siehe Wiki, dann keine Person darauf sitzen oder nicht. Genauso kann eine Person auf einem Vieh sitzen welches , nicht geführt wird. Es kann auch eine Person ein Großtier führen, z.B. Kamel, Elefant, welches kein Vieh ist.
Der Reiter treibt üblicherweise sein Pferd im Schritt, Trab und Gallop. Sitzt eine Person auf einem Vieh, das sich nicht bewegt, dann wird es in dem Moment auch nicht getrieben. Da das Rumstehen nicht zweckdienlich auf Wegen ist, kann das freie lose Reiten insofern nur unter die Kategorie Treiben fallen ;-)

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Mikado320 
Beitragsersteller
 09.07.2023, 15:30
@Mikado320

Es sollte heißen, dann kann eine Person darauf sitzen, statt "dann keine Person darauf sitzen" immer diese Fahrzeug Korrektur.........

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FunnyFanny  09.07.2023, 16:17
@Mikado320

Du verstehst scheinbar überhaupt nicht, um was es geht ...
Das ist das gem. StVO gemeinte Treiben:
Viehtrieb – Wikipedia
Und beim Führen gem. STVO ist es auch egal, ob da nun einer draufsitzt oder nicht, es kommt nur darauf an, dass das Tier am Strick von einem zu Fuß gehenden Menschen geführt wird.

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Mikado320 
Beitragsersteller
 10.07.2023, 08:44
@FunnyFanny

Ich finde wir kommen der Sache näher. Ein einzelner Reiter ohne die zu treibende Herde Kühe, bewegt sich ebenfalls ohne einen Führstrick von einem zu Fuß gehenden Menschen. Es steht in der STVO nicht, dass es spezifisch um Viehtrieb geht also Cowboys zu Pferd treiben Kühe, sondern, dass es sich um Treiben handelt. Wo ist denn sonst bittschön der Paragraph in der STVO, der das Freizeitreiten extra behandelt, wenn du meinst ich hätte Verständnisprobleme? Da steht nirgends etwas von einem Reittier, dem Reiten oder dem Führen des Reittiers. Das Problem mit diesen Texten ist dann, diese entsprechend auszulegen. Ich interpretiere jedenfalls einen einzelnen Reiter, der auf dem Pferd sitzt und sich auf einem Weg oder Straße im Dunklen oder Dämmerung bewegt so, als ob er unter den Paragraph 1 fällt. Ist für mich logisch und auch irgendwie sinnvoll. Falls es sich um eine Gruppe von mehreren Reitern handelt, schreibt jeder im Netz, dass Vorne Weiß und Hinten Rot zu sein hat. Die sind aber auch ohne, die zu treibende Kuhherde unterwegs, also keine Trift. Reduzierst du das auf einen Reiter, dann ergibt sich für mich daraus aus funktioneller Betrachtung, dass dann der einzelne Reiter nach Vorne alleine Weiß und hinten Rot zu haben hat, es sei denn er steigt ab und führt sein Pferd zu Fuß, dann reicht eine Taschenlampe aus, um zu signalisieren hier bin ich.

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Mikado320 
Beitragsersteller
 10.07.2023, 12:10
@FunnyFanny

Pferde im Straßenverkehr: Das gilt laut StVO | ADAC
so lese den Text, da steht beim eindeutig Vorne Weiß hinten Rot.
Es gibt jedoch beim ADAC einen RA, der mir schreibt, EIN Reiter auf dem Pferd bräuchte nur Weiß. Das widerspricht sich sogar mit der Aussage auf deren eigenen Webseite. Wenn man das Reiten als nicht Führen betrachtet, dann ist der obige Link richtig, dann würde man das Pferd als Reiter von oben treiben. Im Prinzip geht es für mich um die Abklärung, was denn nun die juristisch korrekte Lesart ist. Ausdrücke wie salbadern, schmiere dir bitte selber an.

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Mikado320 
Beitragsersteller
 10.07.2023, 13:42
@FunnyFanny

Ich kann den Paragraph der STVO auch natürlich so verstehen, dass das Pferd sinngemäß beleuchtet sein muss, also Vorne Weiß und hinten Rot. Die Auflistung der Mindestbeleuchtung, bei Treiben und Führen nichts mit Reiten zu tun hat ;-) Insofern wäre die Frage von mir nicht relevant. Ich habe falls ihr das ebenso seht mich eben selber in die Irre führen lassen auf Grund der Meinung Dritter, die eben ein rein weißes Licht beim Reiten als ausreichend bezeichnen. Das ist eben mit dem Behaupten oft so, dass auch wenn jemand etwas woanders gefühlt falsch schreibt, man selber auch nicht mehr den Text der STVO Satz für Satz unbefangen lesen kann

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Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Pferdewirtschaftsmeisterin

Mikado320 
Beitragsersteller
 10.07.2023, 14:21

Tja wenn man es mit dem Text der STVO vergleicht, dann ist der entscheidende Satz da gerade weggelassen, denn es gilt:(2) Wer reitet, Pferde oder Vieh führt oder Vieh treibt, unterliegt sinngemäß den für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen. Die Mindestbeleuchtung zum Führen oder der Trift bezieht sich nicht auf das Reiten, sonst hätte man es ja auch so bezeichnet gell, ich würde mal sagen PM sollte das mal nachbessern....Dadurch, dass der Satz mit dem Sinn fehlt, habe ich selber wohl angefangen sinnlos zu werden...

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Mikado320 
Beitragsersteller
 09.07.2023, 15:27

Diese Links kenne ich bereits alle. Der STVO Text stammt wohl aus einer früheren Zeit. Darin ist das Wort Reiten nicht enthalten. Für mich ist das Reiten , dass der Reiter sein Pferd dabei falls nötig, wenn er alleine unterwegs ist, selber treibt UND nicht dabei geführt wird. Es ist also ein Tier (Vieh) ohne feste Verbindung. Im Prinzip ist der Text der STVO damit tatsächlich nicht vom Wort Reiten abhängig, da mit Führstrick oder ohne eine Person dabei darauf sitzen kann oder eben nicht. Einmal nur passiv, falls geführt, im anderen Fall muss die Person auch mal aktiv selber treiben, falls alleine. Ein Vieh kann ja auch in einer Gruppe durch den Herdentrieb frei mitlaufen.

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