was ist gemeint mit von 7 bis 17 jahren ist man nur eingeschraenkt geschaeftsfaehig?

6 Antworten

Grundsätzlich darfst du unter 7 nix kaufen. Du könntest es aber zB mit einem Zettel von Mama. Ein Brot oder sowas.

darf man unter 7 jahren also auch keine schokolade alleine kaufen oder ist das nur ab einem bestimmten preis so das man es unter 7 jahren nicht kaufen kann

Unter sieben Jahren kannst du keine wirksamen Kaufverträge abschließen. Wenn du in der Bäckerei mit Mamas Zwei Euro zwei Schokoriegel kaufst und Mama steht daneben wird aber niemand, realistisch gesehen, ein Drama machen. Auch wenn du - theoretisch - keinen wirksamen Kaufvertrag abschließen kannst.

Mit der beschränkten Geschäftsfähigkeit lockert sich das etwas. Du kannst (Kauf)verträge abschließen, die sind aber schwebend unwirksam, wenn Mama nicht einwilligt oder genehmigt (oder es mit dem eigenen Taschengeld ist und du die Leistung voll bewirkst... ist aber ein anderes Thema.

Um zu unserem Kind in der Bäckerei zurückzukommen, diesmal über sieben, das sich dieses Mal mit einem Zwei Euro Stück, das die Oma ihm heimlich zugesteckt hat den Schokoriegel kaufen will...

Kann es tun, der Vertrag ist aber schwebend unwirksam, bis Mama genehmigt.

Aber es GIBT wenigstens einen Vertrag und die Erklärungen des Kindes sind nicht per se nichtig.

Was bei sowas aber NIE eine Rolle spielt ist der Preis. Da geht es meist um die Bewirkung der Leistung mit eigenen von den Eltern zur freien Verfügung überlassenen Mitteln... die sind aber im Rahmen des § 110 BGB NICHT begrenzt.

Du kannst, theoretisch, mit deinem gesparten Taschengeld der letzten 15 Jahre in den nächsten Laden gehen und dir ein MacBook oder einen Diamantring für 10.000 € kaufen.

Ob das der Händler macht ist eine andere Frage... aber auch ein solches Geschäft mit angespartem Taschengeld WÄRE (in aller Regel) vom 110 BGB gedeckt, solange die Leistung vollständig bewirkt wird.


peraspastra  04.07.2024, 23:04

Du bist ein bisschen vom Pfad abgewichen, am Anfang lagst du noch richtig. Das kleine Kind kann keine Verträge abschließen, deshalb kein schwebend unwirksamer Vertrag (sondern schlicht kein Vertrag), darum kann auch nichts genehmigt werden.

Das Kind kann aber mit Mamas Geld durchaus sogar alleine beim Bäcker einkaufen. Das ist dann bloß kein Vertrag zwischen Kind und Bäcker, sondern Mama und Bäcker. "Ist das Kindlein noch so klein, so kann es doch schon Bote sein" :)

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BeviBaby  04.07.2024, 23:07
@peraspastra
Das Kind kann aber mit Mamas Geld durchaus sogar alleine beim Bäcker einkaufen.

Das stimmt, das hat aber mit dem Fall oben überhaupt nichts zu tun. Du sagst es ja ganz richtig..,. das Kind hat in dem Vertrag eigentlich nichts zu suchen, das überbringt nur die Erklärung von Mama.

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peraspastra  04.07.2024, 23:11
@BeviBaby

Das hat nichts mit dem Fall, sondern deiner Antwort zu tun. Du hast ja das Beispiel gebracht, dass das Kind die zwei Euro der Mutter übergibt. Da gibt es tatsächlich für niemanden einen Grund, Drama zu machen. Und, auch in deinem Interesse die Bemerkung, so wenig hat es mit der Frage nun nicht zu tun, abgesehen davon, dass sich Fragende eh so gut wie nie für ihre eigenen Fragen interessieren.

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BeviBaby  04.07.2024, 23:14
@peraspastra
Du hast ja das Beispiel gebracht, dass das Kind die zwei Euro der Mutter übergibt. 

Aber nicht, dass es die Willenserklärung der Mutter in einer Botenrolle überbringt :)

abgesehen davon, dass sich Fragende eh so gut wie nie für ihre eigenen Fragen interessieren.

Was schade ist. Aber danke für den Input auf jeden Fall :)

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peraspastra  04.07.2024, 23:20
@BeviBaby

Das darf der Bäcker aus dem objektiven Empfängerhorizont heraus so verstehen, selbst wenn die Mutter das tatsächlich nicht so gemeint hat, sodass tatsächlich sie Verpflichtete aus dem Vertrag wird, auch wenn sie das nicht gewollt hat^^ (natürlich ist es genauso wenig zwingend, das so zu sehen … ^^)

Auf jeden Fall, es ist schade, umso mehr schätze ich aber ebenfalls die Gespräche in den Kommentaren, danke gleichfalls! :)

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Ein Geschäft darf dir nur Waren verkaufen, die im Rahmen eines Taschengeldes liegen.

Zb. Ein notebook für 700 Euro dürftest du nur in Begleitung oder mit Vollmacht eines erziehungsbrrächtigen kaufen.

Desweiteren darfst du zb. Keine Laufzeit Verträge für Handys etc. Abschließen.

Dies wäre ebenso nur mit Erlaubnis eines Erziehungsberechtingen möglich.

Ganzgenau weiß ich das aus meiner Ausbildung in Einzelhandel.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

BeviBaby  04.07.2024, 22:05
Ein Geschäft darf dir nur Waren verkaufen, die im Rahmen eines Taschengeldes liegen.

Die Problematik der Wirksamkeit einer Willenserklärung ist keine Sache einer Verbotsnorm. Das Geschäft kann dir 'verkaufen' was die wollen... die Frage ist, ob der Vertrag d.h. im wesentlichen deine Willenserklärung wirksam ist oder nicht.

Der kann auch durch die Eltern nachgenehmigt werden und so von 'schwebend unwirksam' zu 'wirksam' werden.

Und was den Preis angeht: Auch da ist im Endeffekt open end. Du kannst mit deinem gesparten Taschengeld auch in den nächsten Laden gehen und dir ein Notebook für 700 € kaufen.

Das darfst du. Das dürfen DIE auch. Und der Vertrag wäre darüber hinaus auch WIRKSAM wenn du ihn komplett mit deinem Taschengeld bezahlst, auch wenn es angespartes Taschengeld ist.

Wie gesagt... manche Läden machen das nicht. Sie DÜRFTEN es aber, rein gesetzlich. Dass sie das angeblich nicht dürften höre ich leider immer zu oft von Leuten aus dem Einzelhandel. Ist vermutlich einfacher zu sagen als 'wir dürften eigentlich schon, wir wollen aber nicht.''

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Genau, unter 7 Jahren darfst du rechtlich gesehen nichts selbst kaufen, auch keine Schokolade. Zwischen 7 und 17 bist du eingeschränkt geschäftsfähig, das heißt, du kannst nur kleine Sachen mit deinem Taschengeld kaufen, aber größere Sachen brauchen die Zustimmung der Eltern.


BeviBaby  04.07.2024, 22:09
das heißt, du kannst nur kleine Sachen mit deinem Taschengeld kaufen, aber größere Sachen brauchen die Zustimmung der Eltern.

Solange du die 'größeren Sachen' auch mit dem Taschengeld bezahlst kannst du auch die kaufen :)

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