Was ist eure Meinung dazu?

3 Antworten

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Hallo Apokalipstic605,

was Bluttransfusionen betrifft, wissen viele nicht, dass diese in sehr vielen Fällen nur eine von etlichen weiteren Behandlungsalternativen ist. Viele, darunter auch zahlreiche Ärzte, sehen in dem Transfundieren von Blut jedoch die einzige Behandlungsoption. Das hat zu der weit verbreiteten Meinung geführt, dass jemand - wie z.B. die Zeugen Jehovas - , der eine Bluttransfusion ablehnt, lebensmüde sei.

Ich selbst bin ein Zeuge Jehovas und hänge, wie alle anderen auch, am Leben. Trotzdem würde ich in jedem Fall eine Transfusion verweigern. Was aber steckt wirklich dahinter?

Nun, kommt es zum Beispiel infolge einer Operation oder eines Unfalls zu größerem Blutverlust, dann entscheiden wir uns statt für eine Bluttransfusion , für blutfreie Behandlung, die auch aus Sicht vieler Ärzte sogar als die bessere gilt! Warum? Nun, sie schließt sämtliche, mit einer Bluttransfusion einhergehende Risiken von vornherein aus!

Vielen ist nicht bekannt, dass mit einer Bluttransfusion eine ganze Palette von Gefahren verbunden ist, die sich trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht ganz ausschließen lassen. Aber werden diese Risiken nicht mehr als wettgemacht, da eine Bluttransfusion ja schließlich Leben retten kann?

Ganz so einfach ist es nicht! Immer mehr Mediziner sehen die Transfusionsmedizin zunehmend kritisch. In der Fachzeitschrift Dailey’s Notes on Blood heißt es: „Manche Ärzte betrachten allogenes Blut [Blut von einem anderen Menschen] als gefährliche Substanz, die verboten wäre, wenn sie nach denselben Standards beurteilt würde wie andere Medikamente".

Denton Cooley, der Spezialist für Herz- und Gefäßchirurgie ist, gab zu bedenken: „Eine Bluttransfusion ist eine Organtransplantation. . . . Ich denke, daß es bei fast allen Bluttransfusionen gewisse Unverträglichkeiten gibt".

Und er in England erscheinenden Sunday Telegraph hieß es: "Infektionen sind jedoch nur eine der zahlreichen Gefahren, die in den Fachzeitschriften beschrieben werden. Gewisse Studien, wie zum Beispiel die Studie, gemäß der das Risiko der Unverträglichkeit einer Bluttransfusion bei schätzungsweise 20 Prozent liegt, sind der Öffentlichkeit praktisch nicht bekannt. Ebenso unbekannt sind Studien, die belegen, daß nach einer Unterleibs- oder einer Darmoperation, bei der eine Bluttransfusion verabreicht wurde, eine schwierige Genesung so gut wie vorprogrammiert ist".

Die gerade beschriebenen Risiken in Verbindung mit Bluttransfusionen sind zwar den meisten Ärzten bekannt, dennoch werden weiterhin Bluttransfusionen in großer Zahl verabreicht. Warum? Weil sich viele Mediziner noch nicht ausreichend mit den inzwischen immer tauglicher werdenden Transfusionsalternativen beschäftigt haben.

Zeugen Jehovas sind weltweit mit über 50.000 Ärzten vernetzt, die ihren biblischen Standpunkt hinsichtlich des Blutes respektieren und sie blutfrei behandeln. Ja selbst größere Operationen, wie zum Beispiel am offenen Herzen, lassen sich inzwischen mithilfe bestimmter Operationstechniken ohne Blut durchführen.

Es gibt heutzutage zahlreiche Krankenhäuser und medizinische Zentren, in denen erfolgreich blutfrei operiert und behandelt wird. Das betrifft sogar sehr umfangreiche und schwierige Eingriffe! Daher sind inzwischen viele hochgeachtete Ärzte zu der Ansicht gelangt, dass fremdblutfreie Chirurgie nicht nur an Zeugen Jehovas durchgeführt werden sollte. Man solle sie ebenfalls der Allgemeinheit als sinnvolle Alternative zu Bluttransfusionen anbieten.

Somit bedeutet die Ablehnung von Bluttransfusionen für Jehovas Zeugen keineswegs ein höheres Sterblichkeitsrisiko. Die Anweisung der Bibel, "sich des Blutes zu enthalten" ist also selbst im heutigen 21. Jahrhundert keineswegs unsinnig oder gar lebensfeindlich!

LG Philipp


Philipp59  13.01.2024, 06:17

Vielen Dank für den Stern! :-)

LG Philipp

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Ich kenne jemand vom Krankenhaus Verbindungskomitee, der lehnt schon sämtliche Fragmente ab und fragte höchstwahrschein, ob im Impfstoff von Corona Blutfragmente enthalten ist und laufend musste die Organisation Entwarnung geben.

Da muss man aufpassen nicht die Mücke auszusieben und das Kamel herunter zu schlucken.

Bild zum Beitrag

 - (Recht, Zeugen Jehovas, Bluttransfusion)

Die Verfügungen von volljährigen Patienten sind IMMER zu befolgen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium Recht und BWL, Bibel, Handwerkskammer.

Hayns  11.01.2024, 23:33

Wenn sie vorliegen.

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gromio  11.01.2024, 23:41
@Hayns

Lagen vor, das Krankenhaus hat diese gehabt, aber nicht dem Gericht vorgelegt.

Gut, dass dies nun in Strasbourg beurteilt wird.

Verfügungen volljähriger Personen zu medizinischen Maßnahmen SIND zu befolgen.

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Hayns  11.01.2024, 23:50
@gromio

Priorität hat, was der Patient verfügt.

Den behandelnden Ärzten lagen die Dokumente nicht vor.

Zitat aus aerzteblatt.de:

Die Frau war wegen starker Blutungen von einem Krankenhaus in ihrem Wohnort Soria nach Madrid verlegt worden. Die dortigen Ärzte erkundigten sich wegen ihrer Religionszugehörigkeit bei einem Richter, wie sie verfahren sollten. Dieser wusste nichts von den zuvor eingereichten Dokumenten und genehmigte die Blut­​transfusion.

Da ist zuvor etwas schiefgelaufen - ja, aber es ist nicht alles geklärt.

Die Ärzte handelten richtig. Vor ihnen lag ein Mensch - ihr Auftrag - Leben retten.

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gromio  12.01.2024, 00:00
@Hayns

Da hast Du etwas übersehen:

Die Frau war wegen starker Blutungen von einem Krankenhaus in ihrem Wohnort Soria nach Madrid verlegt worden. Die dortigen Ärzte erkundigten sich wegen ihrer Religionszugehörigkeit bei einem Richter, wie sie verfahren sollten. Dieser wusste nichts von den zuvor eingereichten Dokumenten und genehmigte die Blut­​transfusion.
  1. Die Ärzte kannten offenbar ihre Religion UND ihre Verfügungen.
  2. DER RICHTER wusste nichts von den zuvor eingereichten Dokumenten.

@@@

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Hayns  12.01.2024, 00:24
@gromio

Nein, ich habe nicht übersehen. Da die Ärzte von ihrer Religion wussten, aber keine Verfügung vorlag, hatten sie sich an einen Richter gewandt - sonst hätten sie ja gemäß der Verfügung gehandelt.

Der wiederum wusste (auch) nichts von einer Verfügung, die Verfügung ist wohl durch die Verlegung nicht an das behandelnde Krankenhaus gekommen.

Das hatte ich bereits gerade geschrieben: "Da ist zuvor etwas schiefgelaufen".

So etwas passiert leider immer wieder mal.

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gromio  12.01.2024, 00:43
@Hayns

Die Ärzte haben die ihnen vorliegenden Dokumente zurückgehalten.

DAS steht in dem Aerzteblatt.

“..zuvor eingereichte Dokumente…“….das ust den Ärzten vorzuwerfen.

@@@

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Hayns  12.01.2024, 11:24
@gromio

Du musst sachlich bleiben, Du musst alles lesen und nichts aus dem Kontext reißen.

Die Frau hatte die Dokumente in ihrem Wohnort eingereicht.

Sie wurde wegen starker Blutungen von einem Krankenhaus in ihrem Wohnort Soria nach Madrid verlegt.

Bei dieser Verlegung sind die Dokumente offensichtlich nicht mitgeliefert worden.

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gromio  12.01.2024, 14:28
@Hayns

Da die Patientin "verlegt" wurde, waren die vorher eingereichten Dokumente mitzusenden. Die Ärzte wußten ja von Ihrer Religionszugörigkeit, warum sonst sollten sie sich an das Gericht wenden.

Der Richter hat den Fehler gemacht, wider besseres Wissen, eine Bluttransfusionen erlaubt zu haben.

Die Ärzte haben sich vorzuwerfen, dass die höchstwahrscheinlich vorliegende oder VERFÜGBARE Dokumente nicht bei Gericht vorgelegt UND ohne Zustimmung der Patientin sowie OHNE DIESE DARÜBER VORHER ZU INFORMIEREN Blut transfundiert haben.

DAS ist Fakt und verstößt nicht nur gegen Menschenrechte, sondern höchstwahrscheinlich auch gegen Spanisches Zivil- und Krankenhausrecht.

Ich werde das hier nicht weiter diskutieren, dass Urteil wird zeigen, was derer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte davon hält.

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Hayns  12.01.2024, 15:20
@gromio

Zitat gromio:

@Hayns
Da die Patientin "verlegt" wurde, waren die vorher eingereichten Dokumente mitzusenden. ...

Dazu habe ich mehrfach geschrieben, dass im Vorfeld Versäumnisse aufgetreten sind.

Und hier gebe ich Dir recht: Zitat gromio:

...dass Urteil wird zeigen, was derer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte davon hält.

In meiner ersten Antwort hatte ich bereits geschrieben: Zitat Hayns:

Da sind ja noch einige Fragen offen, daher beschränke ich mich kurz auf das Wesentliche.

NRN

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telemann2000  13.01.2024, 19:22

Nur dann, wenn sie mit dem Gesetz in Übereinstimmung sind

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