Was ist die Strafe wenn jemand in Hak eines anderes geht?

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As-salamu alaykum wa rahmatullah wa barakatuh,

bei Unrecht gegenüber anderen, die man zu Lebzeiten nicht wiedergutgemacht hat, erfolgt der Ausgleich in Hassanat d.h. entsprechend dem Unrecht zahlt der "Täter" dem "Opfer" eine Entschädigung, hat dieser keine Hassanat, so werdem im schlechte Taten des Opfers transferiert.Die Höhe der Strafzahlung hängt vom Unrecht ab und die kennt nur Allah swt alleine.

Abu Hurairah -möge Allah mit ihm zufrieden sein- berichtete, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer seinem Bruder, im Bezug auf seine Ehre, ein Unrecht zugefügt hat, so soll er ihn heute um Vergebung bitten, noch bevor es weder Dinar noch Dirham geben wird (am Tag der Auferstehung). Denn wenn er eine gute Tat hat, dann wird sie von ihm in dem Maße genommen, in dem er seinem Bruder Unrecht zugefügt hat. Und wenn er keine guten Taten hat, dann werden die Sünden seines Bruder genommen und ihm aufgebürdet.“

 Überliefert von Al-Bukhary (2317).