"Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis" Definition?
Was heißt dass in diesem Zusammenhang?
Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/PatrickLassan/1444745058_nmmslarge.jpg?v=1444745058000)
Ich nehme an, du meinst das in Bezug auf www.gesetze-im-internet.de.
Das ist lediglich ein Hinweis darauf, dass das Inhaltsverzeichnis keinen amtlichen Charakter hat,
![](https://images.gutefrage.net/media/user/freejack75/1444745362_nmmslarge.jpg?v=1444745362000)
Das steht bei Gesetzen vorn. Und will einem sagen, dass es bei der Navigation helfen soll, jedoch nicht Bestandteil des amtlichen Gesetzestextes ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/blackhaya/1444748284_nmmslarge.jpg?v=1444748284000)
DA sich auch Juristen die ganzen Paragraphen-Nummern so schlecht behalten können, haben die Paragraphe auch einen Namen.
Paragraph 110 ist das Bewirken der Leistung aus eigenen Mitteln, umgangssprach der Taschengeldparagraph.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Tamtamy/1474141774954_nmmslarge__182_6_883_883_1b92e1ce5531303bf4d7e27934154d91.jpg?v=1474141775000)
Das bedeutet, dass das Gesetz bei seiner offiziellen und verbindlichen Drucklegung im sogenannten 'Bundesanzeiger' kein derartiges Inhaltsverzeichnis mit Kurzbezeichnungen für die Inhalte der einzelnen Gesetze enthielt. -
Da so etwas aber von Vorteil ist für die Praxis wird ein solches Inhaltsverzeichnis nachträglich inoffziell geschrieben und verwendet. Von daher ist es 'nichtamtlich'.