Was ist der Unterschied zwischen Zulassung (z.B. im Bezug auf Zulassungsstelle), Betriebserlaubnis und Fahrerlaubnis?

3 Antworten

Die Betriebserlaubnis sagt aus, dass das Fahrzeug sicher und stabil ist, dass es korrekt bremsen kann, nicht zu viel Dreck und Lärm verursacht... Kurzum, dass es technisch alle Anforderungen erfüllt, die nötig sind damit es im deutschen Straßenverkehr benutzt werden kann. Bei Serienautos oder -Teilen lässt der Hersteller jeweils einige Vorserienexemplare durchprüfen und bekommt dann eine allgemeine Betriebserlaubnis, die dann für die gesamte Bauserie gilt. Sofern das einzelne Fahrzeug dem entspricht, was geprüft wurde.

Die Zulassung ist sozusagen die Anmeldung, dass dieses Fahrzeug jetzt dieser und jener Person gehört, dass es jetzt im Straßenverkehr benutzt wird, dass es eine Haftpflichtversicherung hat, dass jemand Kfz-Steuer bezahlt... die Betriebserlaubnis ist Voraussetzung dafür. Das ist eine Angelegenheit der Verwaltung.

Und die Fahrerlaubnis ist der Eintrag im Fahrerlaubnisregister in Flensburg, dass du eine Fahrprüfung bestanden hast und gerade kein Fahrverbot hast, also dass du fahren darfst. Sprich, dass du einen Führerschein haben müsstest, wenn du den nicht verschlampt hast.

Eine Betriebserlaubnis ist sozusagen die technische Vorraussetzung, um etwas (beim Amt) zuzulassen für z.b. den Strassenverkehr(=Zulassung).

Die Fahrerlaubnis hat jemand, um etwas (ein zugelassenes Fahrzeug) im öffentlichen Verkehr bewegen zu dürfen. Nicht jeder darf zb. Ein zugelassenes Motorrad fahren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
  • Fahrerlaubnis: Die Befugnis, dass du ein Kraftfahrzeug führen darfst. (Die meisten denken, dass die Fahrerlaubnis der Führerschein ist. Das ist aber nicht ganz richtig. Der Führerschein ist nur die Plastikkarte, die nur die Bescheinigung dafür ist, dass du die Fahrerlaubnis ist)
  • Zulassung: Wenn du dir ein Fahrzeug neu kaufst, ist dieses grundsätzlich noch nicht zum Verkehr zugelassen. Das musst du erst selber noch beantragen. Dazu muss das Fahrzeug einem genehmigten Typ entsprechen (Dies ist bei vielen Fahrzeugen standardmäßig der Fall, ansonsten müsste jedes Fahrzeug einzeln geprüft werden) Wenn diese Typgenehmigung (=Betriebserlaubnis) für das Modell nicht Standardmäßig erteilt ist, oder es sich um ein selbst zusammengebautes Fahrzeug handelt, brauchst du eine Einzelgenehmigung. Dann brauchst du noch einen Versicherungsnachweis. Und dann kann das Fahrzeug durch die Zulassungsstelle zugelassen werden. Das bedeutet, es werden Kennzeichen zugeteilt (diese werden gestempelt) und es gibt die Zulassungsbescheinigung in die du als Halter eingetragen wirst. Dann erst darfst du mit dem Fahrzeug auf öffentlichen Straßen fahren.
  • Betriebserlaubis: diese oben genannte Typgenehmigung nennt man auch Betriebserlaubnis. Sie besagt eben, dass das Fahrzeug verkehrssicher gebaut ist und alles den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung entspricht. (Alle erforderlichen Lichter vorhanden, Bremsen funktionieren + sind für Fahrzeug ausgelegt, etc). Wie schon oben beschrieben, besorgt sich der Hersteller diese allgemeine Betriebserlaubnis gleich für jedes Modell. Dann wird eines von dem Modell überprüft und da alle anderen genau gleich gebaut sind, gilt die dafür dann auch. Wenn man etwas am Fahrzeug verändert braucht mann dann wieder eine Genehmigung dafür. Bei bestimmten Teilen (bei jedem Modell andere) ist die immer erteilt, ansonsten muss man sich eine Einelgenehmigubg besorgen. Die bescheinigt dann eben, dass das Fahrzeug zum Bertrieb auf öffentlichen Straßen bereit ist.