Was ist der Unterschied zwischen üble Nachrede und Verleumdung?

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Es sind zwei verschiedene Straftatbestände. Die braucht man nicht in eigenen Worten nachzuplappern, es gibt doch den exakten Wortlaut im StGB. Einerseits Üble Nachrede nach §186 StGB und andererseits Vereumdung nach §187 StGB. Beide Paragraphen sind allerdings fast gleich. Unterschiede:

Bei der Verleumdung ist die Behauptung "nicht erweislich wahr", bei der Üblen Nachrede ist sie "unwahr".

Bei der Verleumdung muss die Behauptung "wider besseres Wissen" erfolgen, bei der Üblen Nachrede nicht unbedingt.

Verleumdung kann auch sein, was dessen (des Opfers) "Kredit zu gefährden geeignet ist"

Ich finde das handwerklich grottenschlecht gemacht, zwei fast wortgleiche StGB-Paragraphen, die sich nur in Peanuts unterscheiden.

Der Unterschied in Deutschland wurde bereits von vielen anderen Usern umfassend erläutert.

Üble Nachrede wenn du etwas rufschädigendes behauptest und nicht beweisen kannst dass diese Behauptung stimmt, Verleumdung wenn du absichtlich und wissentlich etwas unwahres behauptest.

Anmerken möchte ich hierzu, dass Verleumdung in Österreich eine andere Bedeutung hat, als in Deutschland. In Österreich bedeutet Verleumdung, dass man jemanden absichtlich einer Straftat verdächtigt, obwohl man weiß, dass diese Verdächtigung falsch ist. Da bezieht sich Verleumdung also ausschließlich auf Straftaten und nicht auf rufschädigende Behauptungen allgemein.

Bei einer Üblen Nachrede reicht es aus, wenn die behauptete Tatsache dazu geeignet ist, den Geschädigten verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen und diese nicht erweislich wahr ist. Im Gegensatz hierzu muss für eine Verleumdung der Täter wider besseren Wissens handeln, d. h. es muss ihm zum Tatzeitpunkt bewusst gewesen sein, dass die behauptete Tatsache evident falsch ist.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)
Die Abgrenzung zwischen einer Verleumdung und einer üblen Nachrede im Sinne des § 186 StGB ist im Grunde genommen noch simpler. Bei einer Verleumdung ist die Grundvoraussetzung, dass die unwahre Tatsache als solche auch tatsächlich feststeht und das Gegenteil der Verleumdung sicher bewiesen werden kann. Bei einer üblen Nachrede muss dies nicht der Fall sein. Ist das Gegenteil der Behauptung nicht sicher beweisbar, so ist lediglich der Straftatbestand der üblen Nachrede gegeben, also quasi eine „abgemilderte“ Version der Verleumdung.

https://www.strafrechtsiegen.de/verleumdung-und-ueble-nachrede-im-strafrecht/

Üble Nachrede ist die Behauptung oder Verbreitung einer ehrverletzenden Tatsachenbehauptung, die sich nicht sicher beweisen lässt.

Eine Verleumdung ist die bewusste Behauptung oder Verbreitung einer ehrverletzenden Tatsachenbehauptung, die sich als falsch beweisen lässt.