Was ist das Prinzip der Gewaltenverschränkung?

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Sagen wir, dass es in Deutschland drei Gewalten gibt: Die Judikative, die Exekutive und die Legislative. Die sind dir bekannt, nicht wahr?

Hierzu musst du wissen, dass es ein Gewaltenteilungsprinzip gibt, der Hintergrund ist der, dass man einzelnen Organen nicht zu viel Macht geben möchte.

Das Gewaltenteilungsprinzip besagt, dass die Judikative zum Beispiel nicht in der Rolle der Legislative agieren kann, heißt: Die Judikative darf sich nicht wie der Gesetzgeber benehmen.

Das Gewaltenverschränkungsprinzip besagt schlicht und einfach, dass die Gewalten sich teilweise gegenseitig beeinflussen, obwohl sie getrennt voneinander sind: 

Hier unterscheidet man zwischen funktionaler und organisatorischer Gewaltenverschränkung:

Von einer organisatorischen Gewaltenverschränkung spricht man zum Beispiel, wenn die Legislative (also der Bundestag) den Bundeskanzler wählt, der bekanntlich der Chef der Regierung (der Exekutive) ist. Auf den ersten Blick würde man sagen, dass das nicht gehe, da Gewaltenteilungsprinzip, aber hier kommt dann halt das Gewaltenverschränkungsprinzip zu Geltung.

So schwer ist das nicht: Merke dir, dass es ein Gewaltenteilungsprinzip gibt, aber das Gewaltenverschränkungsprinzip zeigt, dass die Gewalten sich trotzdem gegenseitig beeinflussen.

Ich könnte noch ein Beispiel nennen, aber das geht zu tief in die rechtliche Materie.