Was heißt jemanden verfluchen?

5 Antworten

Was ist das Urteil über das Aussprechen des Wortes Fluch?

Frage:

Was ist das Urteil über das Aussprechen der folgenden Wörter: "Laʿnah (Fluch)" (damn) und gilt es als Kufr (Unglaube) zu sagen: "Was zum Teufel" (What the hell) "Heilige Kuh" (holy cow) "Heilige Scheiße" (holy shit) "Oh Gott" oder "Ya Allah (Oh Allah)" (Oh God) "Al-Masīḥ (Der Messias)" (Jesus) "Was soll das" (what the heck)

Zusammenfassung der Antwort

Es ist Wājib (Pflicht) für den Muslim, diese Muḥarramah (verbotenen) Ausdrücke - die in der Frage erwähnt wurden - zu vermeiden, von denen einige sogar Schirk (Beigesellung) gegenüber Allah dem Erhabenen erreichen können. Siehe die Details der ausführlichen Antwort, um den Aspekt ihrer Abweichung vom Schariat (islamisches Recht) zu verstehen.

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Erstens:

Das Verbot der Nachahmung der Ahl al-Kufr (Ungläubigen) in ihrer Kommunikationsweise

Diese Ausdrücke sind eine reine Taqlīd (Nachahmung) des Sprechers von den Aussagen der Ahl al-Kufr (Ungläubigen) und ihrer Kommunikationsweise. Es ist verboten worden, sie nachzuahmen und in ihren Fußstapfen zu gehen.

Von Ibn ʿUmar, er sagte: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte: (Wer ein Volk nachahmt, der gehört zu ihnen) Überliefert von Abu Dawud (4031), und Al-Albani stufte es als Sahih (authentisch) ein in "Irwāʾ al-Ghalīl" (5/109).

Schaikh al-Islam Ibn Taymiyyah, möge Allah sich seiner erbarmen, sagte:

"Dies ist eine gute Überlieferungskette ... und dieser Hadith besagt mindestens: dass es das Taḥrīm (Verbot) der Nachahmung von ihnen erfordert, auch wenn sein offensichtlicher Wortlaut den Kufr (Unglauben) des Nachahmers impliziert, wie in der Aussage Allahs des Erhabenen: (Und wer von euch sie zu Schutzherren nimmt, der gehört wahrlich zu ihnen) ...

Dies kann auf die absolute Nachahmung angewendet werden, denn sie bewirkt Kufr (Unglauben) und impliziert das Verbot ihrer Teile, und es kann so verstanden werden, dass er (zu ihnen gehört): in dem gemeinsamen Maß, in dem er ihnen ähnelt, und wenn es Kufr (Unglaube) oder eine Maʿṣiyah (Sünde) oder ein Schiʿār (Erkennungsmerkmal) von ihnen ist, so ist sein Urteil ebenso.

In jedem Fall erfordert es das Verbot der Nachahmung; aufgrund der Ursache, dass es eine Nachahmung ist..." Ende des Zitats. "Iqtiḍāʾ aṣ-Ṣirāṭ al-Mustaqīm" (1/240-242).

Zusätzlich zu dieser Nachahmung kommt die Verdorbenheit der Bedeutungen dieser Ausdrücke und ihre Ḥurmah (Verbot) hinzu:

Das Urteil über das Sagen "Was zum Teufel" (What the hell)

Dies ist eine Form des Qasam (Schwur), wobei das "Bi" für den Schwur steht, und der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, hat verboten, bei etwas anderem als Allah zu schwören.

Von Ibn ʿUmar, Allahs Wohlgefallen auf ihnen beiden, vom Propheten, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, er sagte: (Wahrlich, wer schwören will, der soll nur bei Allah schwören) Überliefert von Al-Bukhari (3836) und Muslim (1646).

In einer Überlieferung von Al-Bukhari (2679) und Muslim (1646): Der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte: (Wer schwören will, der soll bei Allah schwören oder schweigen).

Und von Ibn ʿUmar, er sagte: Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagen: (Wer bei etwas anderem als Allah schwört, der hat Schirk (Beigesellung) begangen) Überliefert von Abu Dawud (3251) und At-Tirmidhi (1535), und er sagte: "Dies ist ein Ḥasan (guter) Hadith", und Al-Albani stufte es als Sahih (authentisch) ein in "Irwāʾ al-Ghalīl" (8/189).

Ibn Al-Qayyim, möge Allah sich seiner erbarmen, sagte:

"- Zu den Kabāʾir (schweren Sünden) gehört - das Schwören bei etwas anderem als Allah, wie der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte: (Wer bei etwas anderem als Allah schwört, der hat Schirk (Beigesellung) begangen), und derjenige, der sagte, dass dies Makrūh (verpönt) sei, hat es so kurz gemacht, wie er es nur kurz machen konnte, während der Gesetzgeber es zu Schirk erklärt, daher ist sein Rang über dem Rang der Kabāʾir (schweren Sünden)" Ende des Zitats. "Iʿlām al-Muwaqqiʿīn" (6/571-572).

Und Scheich Ibn ʿUthaymīn, möge Allah sich seiner erbarmen, sagte:

"Das Schwören bei etwas anderem als Allah ist Schirk Akbar (große Beigesellung); wenn man glaubt, dass das, wobei geschworen wird, Allah dem Erhabenen in Taʿẓīm (Ehrerbietung) und ʿAẓamah (Größe) gleichkommt, ansonsten ist es Schirk Aṣghar (kleine Beigesellung)" Ende des Zitats aus "Al-Qawl al-Mufīd" (2/214).

Die Hässlichkeit in diesem Qasam (Schwur) und das Eintauchen in die Ähnlichkeit mit den Kāfirīn (Ungläubigen) wird noch verstärkt: wenn es ein Schwur bei "dem Recht der Jaḥīm (Hölle)" ist; welches Recht hat die Jaḥīm (Hölle) über die ʿIbād Allāh (Diener Allahs), das ihre Ḥurmah (Unantastbarkeit) erfordert, oder die Taʿẓīm (Verherrlichung) der Jaḥīm (Hölle), bis man bei ihr schwört?!

Zweitens:

Das Urteil über das Sagen von "Oh Gott" oder "Ya Allah (Oh Allah)" (Oh God)

Dieses Wort ist bekannt aus der Sprache der Nicht-Muslime, und sie mögen es sagen, oder wer auch immer von ihnen es sagt: und sie meinen damit Allah, erhaben ist Er.

Und sie mögen es sagen, und dies ist das Häufigste, und meinen damit den "Ilāh (Gott)" oder den "Rabb (Herrn)"; und ihr Ziel ist: der Rabb (Herr), den sie anstelle von Allah anbeten, sodass es zu Schirk Akbar (große Beigesellung) wird.

Und solange das Wort eine Bāṭil (falsche) Bedeutung tragen kann, und es zu den Schiʿār (Erkennungszeichen) der Kuffār (Ungläubigen) gehört, oder zu ihrem überwiegenden Gebrauch, im Gegensatz zu den Muslimen, besonders in dieser engen, festgelegten Angelegenheit: so ist es Wājib (Pflicht) für einen Muslim, es zu vermeiden und das zu verwenden, was zu den Besonderheiten seiner Sprache und den Schiʿār (Erkennungszeichen) seiner Religion gehört.

Die Ṣaḥābah (Gefährten), möge Allah mit ihnen zufrieden sein, pflegten zum Propheten, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, zu sagen: Rāʿinā. Von Murāʿāh (Beachtung), was die Ihtimām (Sorge) um etwas ist, aber die Yahūd (Juden) in ihrer Makr (List) und Khubth (Bösartigkeit) pflegten es zu sagen und meinten damit Sabb (Beschimpfung), von Ruʿūnah (Dummheit), so verbot Allah der Erhabene den Muʾminīn (Gläubigen) dieses Wort zu sagen und befahl ihnen, den Ṭayyib (guten) Kalām (Rede) zu sagen, in dem es keine Iḥtimāl (Möglichkeit [des Missbrauchs]) gibt, obwohl sie damit nur Khayr (Gutes) beabsichtigten.

Allah der Erhabene sagte: (O die ihr glaubt, sagt nicht: "Rāʿinā", sondern sagt: "Unẓurnā", und hört zu! Und für die Kāfirīn (Ungläubigen) wird es schmerzhafte Strafe geben) {Al-Baqarah:104}.

As-Saʿdī, möge Allah sich seiner erbarmen, sagte in seiner Tafsīr (Koranauslegung) (S. 61):

"Die Muslime pflegten zu sagen, wenn sie den Gesandten ansprachen, während sie die Angelegenheit der Religion lernten: "Rāʿinā", d.h. beachte unsere Aḥwāl (Zustände), und sie beabsichtigten damit eine Ṣaḥīḥ (korrekte) Bedeutung, und die Yahūd (Juden) wollten damit eine Fāsid (verdorbene) Bedeutung, so nutzten sie die Gelegenheit und begannen den Gesandten damit anzusprechen, während sie die Fāsid (verdorbene) Bedeutung beabsichtigten. So verbot Allah den Muʾminīn (Gläubigen) dieses Wort, um dieses Bāb (Tor) zu schließen, und darin liegt: das Verbot des Erlaubten, wenn es ein Wasīlah (Mittel) zum Muḥarram (Verbotenen) ist, und darin liegt der Adab (gutes Benehmen) und die Verwendung von Alfāẓ (Ausdrücken), die nur Ḥasan (Gutes) zulassen, und nicht Fuḥsh (Obszönität), und das Vermeiden von Qabīḥah (hässlichen) Alfāẓ (Ausdrücken) oder solchen, die eine Art Tashwīsh (Verwirrung) oder Iḥtimāl (Möglichkeit) für etwas Unpassendes enthalten. So befahl er ihnen ein Lafẓah (Wort), das nur Ḥasan (Gutes) zulässt und sagte: (Und sagt: "Unẓurnā"), denn es ist ausreichend, um den Maqṣūd (das Beabsichtigte) ohne Maḥdhūr (Bedenken) zu erreichen" Ende des Zitats.

Drittens:

Das Urteil über das Sagen von "Al-Masīḥ (Der Messias)" (Jesus)

Es besteht kein Zweifel, dass dies Muḥarram (verboten) und Schirk (Beigesellung) ist, denn dies ist ein Duʿāʾ (Bittgebet) an Al-Masīḥ (den Messias) und Istiʿānah (Hilfesuche) oder Istighāthah (Hilferuf) bei ihm, und das Duʿāʾ (Bittgebet) an jemand anderen als Allah den Erhabenen ist Schirk (Beigesellung), und Al-Masīḥ (der Messias), Friede sei mit ihm, ist der ʿAbd Allāh (Diener Allahs) und Sein Gesandter, er besitzt nicht, nachdem Allah ihn zu Sich erhoben hat, die Macht, jemandem zu helfen oder ihn zu unterstützen.

Viertens:

Das Urteil über das Aussprechen des Wortes "Laʿnah (Fluch)" (damn)

Dies ist ein Lafẓah (Ausdruck), den der Muslim unterlassen und nicht aussprechen sollte. Von ʿAbdullāh ibn Masʿūd, möge Allah mit ihm zufrieden sein, er sagte: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte: (Der Muʾmin (Gläubige) ist weder ein Ṭaʿʿān (Stichler) noch ein Laʿʿān (Flucher) noch ein Fāḥish (Obszöner) noch ein Badhīʾ (Vulgärer)) Überliefert von Imam Aḥmad in "Al-Musnad" (7/60) und At-Tirmidhī (1977).

Und von Abū Ad-Dardāʾ: Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagen: (Wahrlich, die Laʿʿānūn (Flucher) werden am Tag der Auferstehung weder Shuhadāʾ (Zeugen) noch Shufaʿāʾ (Fürsprecher) sein) Überliefert von Muslim (2598).

Scheich Bakr Abū Zayd, möge Allah sich seiner erbarmen, sagte:

"Al-Laʿn (das Verfluchen) ist sprachlich: Aṭ-Ṭard (die Vertreibung) und Al-Ibʿād (die Entfernung). Und in der Scharīʿah (islamisches Recht): Aṭ-Ṭard (die Vertreibung) und Al-Ibʿād (die Entfernung) von der Raḥmah (Barmherzigkeit) Allahs des Erhabenen.

Das schariatische Grundprinzip ist: Das Taḥrīm (Verbot) des Laʿn (Verfluchens) und die Abschreckung davor, dass es über die Zunge kommt, und dass der Muslim weder ein Ṭaʿʿān (Stichler) noch ein Laʿʿān (Flucher) ist, und dass das gegenseitige Verfluchen zwischen den Muslimen und zwischen den Muʾminīn (Gläubigen) nicht erlaubt ist, und dass das Laʿn (Verfluchen) nicht zu den Akhlāq (Charaktereigenschaften) der Muslime noch zu den Beschreibungen der Ṣiddīqīn (Wahrhaftigen) gehört, und deshalb ist vom Propheten, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, überliefert, dass er sagte: (Das Verfluchen eines Muslims ist wie sein Qatl (Tötung)) Muttafaq ʿalayhi (Übereinkunft darüber [zwischen Bukhārī und Muslim]).

Und über den Laʿʿān (Flucher) sind Nuṣūṣ (Texte) mit schwerer Androhung ergangen; dass er kein Shahīd (Zeuge) und kein Shafīʿ (Fürsprecher) am Tag der Auferstehung sein wird, und dass von seiner Ṣuḥbah (Begleitung) abgeraten wird, und deshalb sind die meisten Leute des Feuers: die Frauen; weil sie viel Laʿn (Verfluchen) und den ʿAshīr (Ehemann) verleugnen. Und dass die Laʿnah (der Fluch) zum Laʿʿān (Flucher) zurückkehrt, wenn sie keinen Weg zu dem findet, an den sie gerichtet wurde.

Und zu den Māliʿah (finanziellen) Strafen für den Laʿʿān (Flucher) gehört: Wenn er eine Dābbah (Reittier) verflucht, wird es zurückgelassen.

Und die Scharīʿah (islamisches Recht) hat sich sehr bemüht, das Bāb (Tor) des Laʿn (Verfluchens) für den, der es nicht verdient, zu verschließen, so verbot der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, das Verfluchen des Dīk (Hahns) und das Verfluchen des Barghūth (Flohs), so obliegt es dem Muslim, der sich selbst Nuṣḥ (aufrichtigen Rat) gibt, seine Zunge vor dem Laʿn (Verfluchen) und dem gegenseitigen Verfluchen zu bewahren und bei den Ḥudūd (Grenzen) der Scharīʿah (islamisches Recht) darin stehen zu bleiben ..." Ende des Zitats aus "Muʿjam al-Manāhī al-Lafẓiyyah" (S. 456-457).

Fünftens:

Das Urteil über das Sagen "Al-Baqarah al-Muqaddasah (Die heilige Kuh)" (holy cow)

Der Ausdruck "At-Taqdīs (Heiligung)", auch wenn er von den Arabern verwendet wurde; das Festgelegte im Gebrauch unter den Menschen ist jedoch die Bedeutung, die in den Nuṣūṣ (Texten) der Scharīʿah (islamisches Recht) kam, und damit ist die rabbānische Taṭhīr (Reinigung) gemeint und was ihr an Rifʿah (Erhabenheit) und Qurb (Nähe) bei Allah dem Erhabenen folgt.

Abū Al-Ḥusayn Aḥmad ibn Fāris, möge Allah sich seiner erbarmen, sagte:

"(Qadasa) - Al-Qāf, Ad-Dāl und As-Sīn - ist ein Ṣaḥīḥ (korrekter) Aṣl (Ursprung), und ich glaube, es gehört zum Scharʿī (islamrechtlichen) islamischen Kalām (Rede), und es weist auf Ṭuhr (Reinheit) hin.

Dazu gehört: Al-Arḍ al-Muqaddasah (Das geheiligte Land) ist das gereinigte. Und Al-Jannah (das Paradies) wird Ḥaẓīrat al-Quds (Gehege der Reinheit) genannt, d.h. Aṭ-Ṭuhr (die Reinheit). Und Jibrīl, Friede sei mit ihm, ist Rūḥ al-Quds (Geist der Reinheit). Und all das hat eine Bedeutung..." Ende des Zitats aus "Muʿjam Maqāyīs al-Lughah" (5/63).

Und Ar-Rāghib al-Aṣfahānī, möge Allah sich seiner erbarmen, sagte:

"At-Taqdīs (Die Heiligung): ist die göttliche Taṭhīr (Reinigung), die in Seiner Aussage erwähnt wird: (Und Er reinigt euch völlig), anders als die Taṭhīr (Reinigung), die die Entfernung der sinnlich wahrnehmbaren Najāsah (Unreinheit) ist..." Ende des Zitats aus "Al-Mufradāt" (S. 660).

Und es ist das unter den ʿĀmmat an-Nās (allgemeinen Leuten) Bekannte, dass "Ash-Shayʾ al-Muqaddas (die geheiligte Sache)": diejenige ist, die eine Makānah (Stellung) und Karāmah (Würde) bei Allah dem Erhabenen hat.

Wenn dem so ist; welcher Taqdīs (Heiligung) der Bahāʾim (Tiere) gibt es, und welche Baqarah Muqaddasah (heilige Kuh) ist das, die die Muslime kennen oder zu deren Taqdīs (Heiligung) sie aufrufen?!

Und ist dies nicht bloß die Qabīḥah (hässliche) Mushābahah (Ähnlichkeit) mit dem Kalām (der Rede) der Kuffār (Ungläubigen) und ihrer Aussprache von solchem, ohne einen ʿAql (Verstand), der zurückhält, oder eine Scharīʿah (islamisches Recht), die von dem Qāʾil (Sprecher) dieses Safah (Unverstands) respektiert und geehrt wird?!

Und Allah der Erhabene sagte über solche Leute, die den erlogenen Kalām (die erlogene Rede) weitergaben, der im Widerspruch zur Scharīʿah (islamisches Recht) Allahs und Seinem Adab (guten Benehmen) für Seine ʿIbād (Diener) steht, und zur Erklärung der Hässlichkeit dessen, der den Kalām (die Rede) mit seiner Zunge empfängt und ihn weitergibt, ohne dass er seinen Mawqiʿ (Ort/Stellung) kennt, noch den Adab (das gute Benehmen) der Scharīʿah (des islamischen Rechts) darin: (Ihr nehmt es mit euren Zungen auf und sprecht mit euren Mündern etwas aus, wovon ihr kein Wissen habt, und ihr haltet es für eine leichte Sache, während es bei Allah eine schwerwiegende Sache ist) {An-Nūr:15}.

Und von Abū Hurayrah, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte: (Wahrlich, der ʿAbd (Diener) spricht ein Wort, ohne zu bedenken, was darin ist, und er stürzt damit ins Feuer, weiter als die Entfernung zwischen Osten und Westen) Überliefert von Al-Bukhārī (6477) und Muslim (2988).

Dementsprechend ist es Wājib (Pflicht) für den Muslim, diese Muḥarramah (verbotenen) Alfāẓ (Ausdrücke) zu vermeiden, von denen einige sogar zum Schirk (Beigesellung) gegenüber Allah dem Erhabenen führen können.

Und Allah weiß es am besten. [1]

[1] ما حكم قول كلمة اللعنة ؟
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen gemäß der Ahlus Sunnah wal Jama'ah

Im Islam bedeutet das, dass man sagt, Allah möge denjenigen, der was schlimmes getan hat, bestrafen. Es ist Allah überlassen, ob und was geschieht. Der Mensch hat keine Macht, einen Fluch auszusprechen, der etwas bewirkt.

Einen Fluch auf jemanden sprechen. Das geht nicht ohne Magie. Manche, die das so raushauen, sind sich darüber gar nicht bewusst. Aber die fluchen eben nur und es hat keinen Effekt, außer dass sich vielleicht einige davon eingeschüchtert fühlen.

Wer das aber richtig beherrscht, da hat das dann schon Effekte. Aber das geht nicht einfach nur durch Aussprechen. Da gehören schon irgendwelche Rituale zu. Ohne Hilfe von Geisterwesen funktioniert es nicht.

---

Wenn aber Gott jemanden verflucht, hat es eine andere Bedeutung. Das bedeutet dann, dass man aus seiner Barmherzigkeit raus ist. Heißt, am jüngsten Gericht braucht man dann nicht auf sein Wohlwollen hoffen, wenn man keine Reue getan hat.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

Fluchen ist schon schlimm genug. Zu verfluchen die übelste Art, jemand alles Schlechte und böse zu wünschen. Das Gegenteil von dem, was Jesus lehrte und lebte

hoffen das einem schlechtes passiert würde ich sagen