Was hält das Christentum von Mord als Notwehr?

19 Antworten

Mord und Notwehr schließen sich gegenseitig aus! Wenn jemand eine Bombe in der Hand hält, spricht man juristisch von "Nothilfe"! Die 10 Gebote gelten ja auch für alle! Wenn der Täter eine Bombe zünden will, verstößt er gegen das Gebot "Du sollst nicht töten"!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium an div. Universitäten sowie Intereligiöser Dialog.

In den 10 Geboten steht nix von Mord, sondern von Töten. Wenn du in Notwehr jemanden tötest, wäre das im Prinzip auch ein Verstoß gegen die 10 Gebote. Allerdings gelten die 10 Gebote im alten Testament.

Das Christentum verwendet als Grundlage das Neue Testament. Dort werden die 10 Gebote nicht direkt erwähnt.

Dort gilt das Gebot: liebe deinen Nächsten, wie dich selbst.

Auf deine fiktive Situation angesprochen:

Es kommt drauf an, wie weit der Attentäter von dir entfernt steht und ob es Personen gibt, die in der Distanz dir näher stehen, als der Attentäter. Käme so etwas in Betracht und müsstest du den Attentäter töten, um "deinen Nächsten" vor einem gewaltsamen Tod zu behüten (also töten aus Liebe zu deinem Nächsten), dann kommst du da wahrscheinlich gut weg.

Es ist eine umstrittene Sache. Genauso gut kannst du dir die Bibel an Leitfaden nehmen. Das Schwert trägt eigentlich nur der Staat als Diener. Wenn ein Polizist oder staatlich Legitimierter einen Attentäter hindert, Schaden anzurichten, dann in göttlicher Mission. Jede andere Person müsste sich genau genommen ihrem Schicksal ergeben. Sprich: wenn ein Polizist nicht in der Lage ist, den Mord zu verhindern, dann ist es eben so. Jesus hat sich auch nicht gewehrt, als man ihn töten wollte. Er hat sich seinem "Schicksal" übereignet und hinrichten lassen.

Als Christ brauchst du auch vor dieser Art von Tod keine Angst zu haben.

Es ist einfach Haarspalterei. Töten darf eigentlich nur der Staat - also jemand, der durch Gottes Legitimation eine Waffe in die Hand bekommt (eine neumodische Art von Schwert). Alle anderen dürfen es nicht - übrigens auch der Attentäter nicht. Allerdings ist es nicht am Menschen selbst, zu richten - also den Attentäter zu behindern oder gar zu töten.


BenJoshua  14.03.2012, 19:36

In den zehn Geboten heißt es: לא תרצח nicht morden. Ob und wer sich durch Verbrecher "hinrichten" lassen muss, steht dir kein Urteil zu.

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PieOPah  14.03.2012, 20:35
@BenJoshua

Meine Rede, in den 10 Geboten ist nicht von Mord, sondern von töten die Rede. Und töten - so verstehe ich das nun mal, ist die Beendigung des Lebens, aus welchem Grund auch immer.

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Mord aus Notwehr bezieht sich schon in der Frage auf eine Ausnahmesituation. Wenn ein Mensch in Not sich wehrt und der Angreifende dabei zu Tode kommt, ist das kein Mord im üblichen Sinne, welcher auch nicht gegen das Gebot des "du sollst nicht töten" verstösst.

Schließlich wurde der "Ermordete" nicht mit der Tötungsabsicht angegriffen, sondern mit dem Recht der Selbstverteidigung jedes Menschen. Erst wenn dem Angegriffenen eine bewußte Überreaktion in der Verteidigung unterstellt werden kann, die zum Tode geführt hat, wird die Bewertung schwierig. Aber auch in diesem Fall ist eine Bewertung als "Sünde" nicht eindeutig klargestellt. - Nur Gott allein kann dann als Richter das Urteil fällen.

Kein Mensch darf morden! Weder Juden, Christen, Muslims oder andere. Das deutsche Strafgesetztbuch sagt über Mord folgendes. "Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet."

Was du hier beschreibst fällt unter dem Begriff Notwehr. Dazu heißt es im StGB: "1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."

Ich denke, jeder Mensch besitzt das Recht auf Notwehr. Egal ob Christ, Jude, Muslim oder sonst wer.


PieOPah  16.03.2012, 02:35

Es geht ja um töten in einer Notwehrsituation. Deine Meinung ist verständlich und der Gesetzgeber von Deutschland hat das Rechtssicherheit geschaffen.

Jedoch ging es um das christliche Fundament und da ist nicht das Grundgesetz entscheidend, sondern, was die Bibel dazu sagt.

Im neuen Testament gibt es keine Notwehr. Dort legt man das Schicksal "in Gottes Hand". Kommt Rettung, ist es ok, kommt man zu Tode, ist es eben so. Selbst eingreifen darf man nicht. Im Notfall bleibt einem Christen nur eines: beten. Wobei das "nur" nicht abwertend gemeint ist, sondern im Sinne einer einzigen Möglichkeit.

Jede Form von Gegenwehr, insbesondere solche, die verletzend ist, ist genau genommen nicht erlaubt.

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HugoGuth  19.03.2012, 10:55
@PieOPah

Was soll das bitte heißen? Willst Du jetzt die Bibel und das Grundgesetz gegeneinander ausspielen? Der christliche Glaube ist die Grundlage des Grundgesetzes - siehe Präambel! Selbst "ZJ" erlauben Notwehr! Sie darf nur nicht unverhältnismäßig sein! Deiner Auffasung nach bräuchte der Papst auch keine Leibwächter, weil - wenn er erschossen wird, war das Gottes Wille?!? Man muss bei aller Gottesfurcht schon ein bischen realistisch bleiben!

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PieOPah  20.03.2012, 09:40
@HugoGuth

Zu Frage 1: Das soll heißen, dass in Bezug auf die Frage mit dem eingegrenzten Rahmen - Christentum - die Antwort eindeutig ausfällt: töten aus Notwehr ist nicht erlaubt.

Was die Zeugen Jehovas erlauben, spielt dabei in der Bewertung keine Rolle. Die einzige Grundlage dafür ist die Bibel. Und als Christ folgt man dem Beispiel von Jesus. Dieser hat in einer Notwehrsituation auch den Tod gewählt. Viele Christen, die ein ähnliches Schicksal hatten, kamen auch zu Tode.

Es geht nicht darum, dass es Gott so will, es geht darum, was die Menschen machen. Und wenn eine Rettung durch einen Engel nicht angezeigt ist oder anderweitig Hilfe kommt, dann ist der Tod eben eine unausweichliche Folge. Für den betroffenen Christen ist es ein Nickerchen bis zur Auferstehung und für die Menschen wieder einmal ein guter Grund, über das eigene Handeln und die Wertigkeiten im Leben nachzudenken.

Der Papst ist das Staatsoberhaupt eines eigenen Staates. Die Armee als Dienerin des Staates trägt das Schwert nicht ohne Grund - Siehe Römer Kapitel 13. Wenn diese Leibgarde dafür Sorge trägt, den Papst zu beschützen, dann ist das so und das Recht der Staatsdienerin. Es heißt ja auch nicht, dass man Schutz ablehnen soll und ins offene Messer rennen soll. Es geht darum, dass man nicht selbst eingreifen darf.

Wenn der Papst erschossen wird, dass muss gar nichts mit Gottes Wille zu tun haben - die Waffe wird mit großer Wahrscheinlichkeit von einem Menschen geführt. Und das Menschen nicht immer das machen, was Gottes Wille ist, das setze ich jetzt mal als bewiesen voraus. Wenn Gott jedoch jedes menschliche Fehlverhalten verhindert - dann ist die Sache mit freiem Willen auch nur eine Pro-Forma-Sache. Frei nach dem Motto: "Du hast den freien Willen, zu tun, was ich vorschreibe und wenn nicht, hindere ich dich daran.". Das ist keine Freiheit.

Und zu Frage 2: Mag sein, dass der christliche Glaube als Grundlage für das Grundgesetz diente. Allerdings bezog sich die Frage auf das biblische Gesetz, nicht auf das Grundgesetz. Nach menschlichen Maßstäben ist Notwehr nicht strafbar. Und es ist auch kein generelles Urteil, im Einzelfall muss die Situation auch bewertet werden.

Wie man sich verhält in einer bestimmten Situation zeigt sich erst, wenn die Situation gekommen ist. Man kann sich nur mental darauf vorbereiten. Und da Gott die Beweggründe für einen Vorfall kennt, kann er dann auch entscheiden, ob es richtig oder falsch war. Das steht mir nicht zu, da ein Urteil zu sprechen. Ich kann nur sagen, welche Vorgaben die Bibel gibt. Und da steht eindeutig: "Du sollst nicht töten.". Das ist eindeutig, nicht interpretierbar oder auslegbar. Aber es ist kein Gesetz, sondern ein Gebot.

Und frei nach der Manier, die Verse der Bibel zu zermalmen, wie es heute üblich ist und was ich überhaupt nicht mag: "Alles ist erlaubt, aber nicht alles in von Vorteil.".

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Verweist auf die Inquisition

Auch wenn es nichts mit Notwehr zutun hat ... ;-)

Außerdem hat man immer die Möglichkeit (wie in Deinem genannten Beispiel) demjenigen in die Hand oder ins Bein zu schießen- da muss man(n) denjenigen nicht gleich umlegen.