Was gehört zu Herstellungskosten?

2 Antworten

§ 255 (2) HGB "
"Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von
Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines
Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen
ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen."

Hauptsächlich werden darunter die Materialkosten und Fertigungskosten (Lohnkosten), die benötigt werden um einen Vermögensgegenstand herzustellen, verstanden. Unterschieden wird dabei zwischen direkt zuordenbaren Einzelkosten (z.B. Rohstoffe, die direkt in das zu erstellende Wirtschaftsgut einfließen) und nicht direkt zuordenbaren Gemeinkosten.

Miet- Heiz-und Energiekosten können als solche Gemeinkosten anteilig zu den Herstellungskosten gehören. Anteilig deshalb, weil ja z.B. die Energie für ganz verschiedene Zwecke im Unternehmen benötigt wird und nicht nur für die Herstellung.

Abschreibungen stellen den Werteverzehr eines Vermögensgegenstandes dar. Abschreiben kann man also nur fertig erstellte Gegenstände. Es können aber andere Vermögensgegenstände zur Herstellung verwendet werden, deren Abschreibung können in die Herstellungskosten einfließen.

Am besten veranschaulichen kann man es an einem kleinen Beispiel. Ein Bauunternehmen baut sich auf dem eigenen Firmengelände einen Parkplatz. Zu den Herstellungskosten gehören:

- Materialkosten

- Fertigungskosten (Löhne der dafür eingesetzten Mitarbeiter)

- Energiekosten (anteilig, zur Fertigung benötigt)

- Abschreibung für einen Bagger (Bagger des Unternehmens, der die Erde für den Parkplatz ausbuddelt) - kann anteilig als Herstellungskosten angesetzt werden

- ...


Abschreibung ist der Werteverlust den du mit deinen Maschinen etc. hast.